unfaires Bildungssystem Tertiärstufe

Autor
Patricia Mutti
Status
Erfolgsgeschichte
Kanal / Trägerschaft

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Sandra Mo., 09.03.2020 - 23:16

Gymnasiasten verdienen aber auch nichts für ihre Zeit im Gymnasium, anders als Berufsmaturanden während der Lehre. Ausserdem sind nicht alle Universitäten und Hochschulen Gebührenfrei für Gymnasiasten, auch sie haben zu zahlen.

Beschreibung des Anliegens

Mit einer Berufsmaturität steht es den AbsolventInnen frei Fachhochschulen in der Schweiz zu besuchen. Bei den meisten Fachhochschulen (ausser Wirtschaft, bei den meisten) werden Aufnahmeprüfungen verlangt. Dies ist verständlich, da die Personen für den Beruf geeignet sein sollen, speziell bei der sozialen Arbeit. Was für mich hingegen unverständlich ist, dass bei den Universitäten keine Prüfung nötig ist. Eine Person, die das Gymnasium abgeschlossen hat, kann die PH machen oder Psychologie studieren, ohne jemals geprüft zu werden, ob sie für den Beruf geeignet sind. Zusätzlich kosten die Aufnahmeprüfungen an den Fachhochschulen zirka 450-600 Franken. Mit den Anmeldegebühren sind die Kosten teilweise so hoch wie eine gesamte Semestergebühr, ich finde das unverhältnismässig und unfair gegenüber AbsolventInnen der Berufsmaturität. Bildung ist dadurch ein Profit-Modell und nur die finanziell besser gestellten Personen in der Schweiz gelangen (einfach und ohne grosse Probleme, wie Stipendium etc.). an eine Tertiärbildung.

Begründung

Chancengleichheit für alle in der Schweiz. Unfaires System in der Tertiärstufe.

Timeline

05.03.20

Anliegen eingereicht.

Das Anliegen wird von Simon Stadler (CVP) ausgewählt.

Patricia und Simon treffen sich zum Austausch. Sie besprechen, dass die Durchlässigkeit des Bildungssystems aktuell einfach schlecht ist und das sollte eigentlich gewährleistet sein. Dies soll deshalb verbessert werden. In einem ersten Schritt sollen mehr Wissen zur genauen Situation gesammelt und mögliche Umsetzungsschritte identifiziert werden. In der Herbstsession soll dann evt. ein Postulat eingereicht werden. 

Simon Stadler reicht im Nationalrat eine Motion ein.

Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme ab und schlägt vor, die Motion abzulehnen. Die Motion wurde im Nationalrat noch nicht behandelt.

Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt.