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Politische Instrumente

Politische Instrumente sind das, woran man meistens denkt, wenn man das Wort Politik hört – also vor allem Wahlen und Abstimmungen. Dazu muss man aber Schweizer StaatsbürgerIn und volljährig sein. Aber auch wenn man das nicht ist, kann man sich mit einer Jugendmotion oder einer Petition politisches Gehör für seine Anliegen verschaffen.

Politische Instrumente als Spiel

Abstimmungen und Wahlen

Wenn man volljährig ist und die Schweizer Staatsbürgerschaft hat (in manchen Gemeinden geht es auch ohne), kann man an Abstimmungen und Wahlen sowohl aktiv als auch passiv teilnehmen. Aktiv heisst, man kann wählen und abstimmen gehen oder selber Themen für Abstimmungen (Volksinitiativen, Referenden) einbringen. Passiv bedeutet, dass man sich selber zur Wahl z.B. für den Gemeinderat oder den Nationalrat aufstellen lassen kann.

Eine Volksinitiative ermöglicht der Bevölkerung, ein Thema zur Abstimmung und so vielleicht in die Verfassung zu bringen. Auf nationaler Ebene braucht es dafür 100’000 Unterschriften von StimmbürgerInnnen in 18 Monaten. In den Kantonen braucht es weniger Unterschriften.

Ist ein Teil der Bevölkerung mit einem Gesetz, das vom Parlament verabschiedet wurde, nicht einverstanden, kann ein Referendum verlangt werden. Damit es zur Abstimmung kommt, braucht es auf nationaler Ebene aber 50’000 Unterschriften in 100 Tagen.

Petitionen

Das Petitionsrecht ist das Recht, schriftlich ein Anliegen an eine zuständige Behörde zu richten. Die Petition kann als Bitte, als Forderung oder als einfache Anregung formuliert werden. Jede Person, unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit, kann eine Petition lancieren und unterschreiben. Gegenstand der Petition kann jede staatliche Tätigkeit oder jedes Thema aus dem Alltag sein.

Man kann eine Petition den Gemeinde-, den Kantons- oder den Bundesbehörden einreichen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

 1. Petitionsbogen
  2. Online-Petition

Eine Petition kann man also auch als Minderjähriger und auch ohne Schweizer Staatsangehörigkeit einreichen. Es gibt keine Frist und keine Mindestzahl an Unterschriften.  Allerdings sind die Behörden nicht verpflichtet, die Forderungen der Petition umzusetzen.

Gemeindeversammlung

In 90% aller Schweizer Gemeinden (vor allem jenen mit wenigen EinwohnerInnen) gibt es eine Gemeindeversammlung. 

Dort wird z.B. das Budget der Gemeinde behandelt. Alle Stimmberechtigten der Gemeinde können daran teilnehmen, mitdiskutieren und auch abstimmen.

Vernehmlassungen

Plant eine Behörde ein neues Gesetz, können oft verschiedene Leute vorher ihre Meinung dazu abgeben – auch Jugendliche. Das nennt man Vernehmlassung.

Wenn z.B. eine Gemeinde im Internet einen Text zur Vernehmlassung veröffentlicht, kann jede Person eine Stellungnahme dazu einreichen.

Jugendmotion

Wenn viele Jugendliche Unterschriften zu einem bestimmten Anliegen sammeln, kann dieses der Gemeinderegierung gegeben und sie wird darauf antworten. Thematisch und zeitlich sind die Jugendlichen frei, Nationalität spielt keine Rolle. 
 

Wenn die Gemeinderegierung der Motion zustimmt, ist der Auftrag sogar verbindlich. Schon in manchen Gemeinden war eine Petition erfolgreich, woraufhin konkrete Projekte umgesetzt wurden.