Schweizer Recht updaten für die künstliche Intelligenz

Autor
Mohan Nandedkar
Status
Eingereicht
Kanal / Trägerschaft
PolitikerInnen

Neuen Kommentar hinzufügen

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.
Beschreibung des Anliegens

Schweizer Recht updaten für die künstliche Intelligenz Einleitung KI (Künstliche Intelligenz) ist ein Überbegriff für diverse Typen von Algorithmen, welche ähnlich zur menschlichen Intelligenz Daten verarbeiten, kontextualisieren und sich daraus weiterentwickeln, also lernen können. Für die Wirtschaft bedeutet dies, dass mehr und mehr Arbeit automatisiert werden kann. Dazu gehören auch ethisch bedenkliche Bereiche wie die Produktion von Waffen, Waffenlenksystemen sowie autonome Waffen, welche ohne menschliches Zutun ein Ziel angreifen können. Die technologischen Fortschritte im Feld der künstlichen Intelligenz sowie aber auch in der Automatisierung und Vernetzung von Maschinen (Internet of Things, 5G) werden gemeinsam zu einer erneuten industriellen Revolution führen. Zum ersten Mal in der Geschichte scheint es möglich eine Überflusswirtschaft zu erreichen. Auswirkungen auf Arbeitnehmer*innen Die Regierung hat die Chancen der KI bereits wahrgenommen. So hat die ETH vor kurzem bekannt gegeben, dass ein neues Zentrum für die Erforschung von künstlicher Intelligenz eröffnet werden soll (New centre for AI research | ETH Zurich). Allerdings genügt die Erforschung, sowie Subventionierung deren nicht. Arbeitnehmer*innen sind für eine “industrielle Revolution” nicht genügend geschützt und sind auf sich gestellt. Infolge der aktuellen Entwicklung ist es also wichtig das Arbeitsrecht flexibel zu halten und Anpassungen dessen zeitnah zu implementieren. Beispielsweise könnte das Arbeitspensum reduziert werden (Einführung einer 36 Stundenwoche). Ebenfalls wird es nötig sein einen Mindestlohn einzuführen, damit kein “Klassenkampf” zwischen Mensch und Maschine entsteht. Aus dem Grund soll das Parlament eine Arbeitsgruppe für die Erarbeitung eines Frameworks neuer Arbeitsrechte kommissionieren. Die Arbeitsgruppe soll aus Vertretern der Forschung und der Gewerkschaften bestehen. Erarbeitete Vorschläge sollen danach über das Parlament, sowie über die üblichen politischen Instrumente (Referendum) überarbeitet und ins Gesetz überführt werden. Zusätzlich soll unabhängig davon als Fundament ein BGE (bedingungsloses Grundeinkommen) eingeführt werden. Das BGE gibt allen Bürgern die nötige finanzielle Sicherheit, welche beim Umbau der Wirtschaft unabdingbar ist. Zu beginn kann das Grundeinkommen aus einem kleineren Beitrag bestehen, welcher je nach wirtschaftlichen Umständen angehoben wird. Ein weiterer positiver Effekt des BGEs ist, dass es die “Boom-Bust”-Zyklen des kapitalistischen Systems abfedern kann. Das BGE wahrt somit die Menschenwürde und stellt sicher, dass die Menschenrechtskonvention aufrecht erhalten wird. Zudem würde das BGE die AHV, IV und andere Sozialleistungen ersetzen. Die dort eingesparten Gelder könnten also in den “Topf” des BGEs übertragen werden, womit die Mehrkosten beachtlich reduziert werden können. Verteilung des Kapitals Ein gefährlicher Aspekt bei der Automatisierung ist die schnelle Vermehrung des kreierten Kapitals, ohne, dass jenes den Arbeitnehmer*innen zugute kommt. Um dieses Problem anzugehen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Kooperativen fördern Der Bund soll aktiv die Schaffung von Kooperativen fördern. Gerade in der Schweiz mit traditionell vielen KMUs eignet sich diese Form von besonders gut. Arbeitnehmer*innen sollen über demokratische Organe innerhalb von Unternehmungen Entscheidungen jeglicher Art treffen können. Dies führt einerseits zur “Demokratisierung” des Arbeitsplatzes, andererseits erlaubt dies für eine faire Umverteilung des geschöpften Kapitals der Unternehmung. Teilverstaatlichung grosser Unternehmungen Beispiele aus der Wirtschaft zeigen, dass eine Verstaatlichung oder Teilverstaatlichung keine Nachteile mit sich bringt. Die Post, sowie SBB sind beides moderne Unternehmen, welche international sehr kompetitiv sind. Beide Unternehmungen sind in der Digitalisierung vorgeprescht und agieren im Vergleich zu privaten Unternehmungen im Sinne der Allgemeinheit sowie nachhaltiger. Diese Teilverstaatlichung soll ausgedehnt werden. Der Bund soll ähnlich wie in Norwegen ein aktives Portfolio führen und systemrelevante, sowie andere für die Wirtschaft wichtige Unternehmungen zu mindestens 51% aufkaufen. Dadurch kann das Arbeitsrecht besser kontrolliert werden und die Dekarbonisierung der Wirtschaft vorangetrieben werden. Dividenden welche aus diesen Investitionen ausgeschüttet werden, sollen danach direkt in den Topf des BGEs fliessen. Somit sollte für unseren Sozialstaat genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Zudem führt dies ähnlich wie bei den Kooperativen zu einer, in dem Fall milderen, Demokratisierung des Arbeitsplatzes. Diese Teilverstaatlichung ist nicht nur im Sinne der Allgemeinheit, sondern auch im Sinne der Regierung. Wenn Unternehmungen weiter ungebremst Kapital schaffen können, werden sie irgendwann so gross sein, dass die Schweizer Regierung keine Möglichkeit mehr hat diese zu regulieren. Dies ist nicht nur einen Kampf fürs Überleben von Arbeitnehmer*innen, sondern auch für den Staat selber. Unternehmenssteuer Unter Umständen soll die Unternehmenssteuer ebenfalls revidiert werden. So könnte eine spezielle Steuer für automatisierte Arbeitsplätze erhoben werden. Dieses Geld soll danach direkt ins BGE fliessen. Wichtig hierbei ist, dass die Steuer nicht teurer ist als ein*e Arbeitsnehmer*in. Dies, damit die gewinnorientierten Unternehmungen weiterhin nötige Investitionen zur Automatisierung treiben. Lobbyismus Ein weiteres wichtiges Puzzlestück ist es, den Lobbyismus offenzulegen. Parteien, Gewerkschaften, Kampagnen und jegliche Angestellte (inkl. Abgeordnete) des öffentlichen Dienstes sollen offenlegen müssen, von wem sie finanziert werden. Firmen werden mehr und mehr Geld aus der Wirtschaft extrahieren, welches danach in Lobbykampagnen einfliesst. Dies gefährdet unserer Demokratie. Unternehmungen sollen ihre Ansichten sowie Argumente äussern können, dürfen aber unter keinen Umständen die Kontrolle über den Staat erhalten. Ethik Wie in der Einleitung beschrieben kann künstliche Intelligenz ebenfalls missbraucht werden. Aus dem Grund soll zusätzlich zur “Arbeitsgruppe Arbeitsrecht” eine Ethikkommission mit Vertretern der Wissenschaften (Informatik, Rechtswissenschaften und der Philosophie) einberufen werden. In einem ersten Schritt sollen alle staatlich subventionierten Projekte in Richtung der künstlichen Intelligenz durch die “Ethikkommission KI” überprüft und freigegeben werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass keine staatlichen Mittel in die Entwicklung bedenklicher Technologien investiert wird. Zusätzlich soll die Entwicklung von Waffensystemen mit künstlicher Intelligenz verboten werden. In einem zweiten Schritt soll womöglich das Verfahren der Überprüfung von Projekten auf die Privatwirtschaft ausgeweitet werden. (Ähnlich zur Revisionskompetenz der FINMA). Der Bund soll dabei Instrumente erhalten, die Entwicklung bedenklicher Technologien stoppen zu können. Um die Technologien einschätzen zu können, soll durch die Kommission ein Framework zur Überprüfung und Kategorisierung erarbeitet werden. Jenes soll danach durch internationale Experten peer-reviewed werden. Datenschutz Der Datenschutz ist bereits jetzt ein Problem, allerdings wird sich die Problematik weiter verschärfen. Aus dem Grund soll auch das Datenschutzgesetz revidiert werden. Konkret sollen Daten nicht in Länder übertragt werden dürfen, welche keine oder schlechte Regulationen haben. Die Schweiz soll hier gemeinsam mit der EU ein Programm erarbeiten. Mit der EU kann sichergestellt werden, dass die Daten aller Schweizer -und EU-Bürger*innen genügend geschützt sind. Zudem erhält die Schweiz somit auch das nötige Gewicht Wirtschaftsmächte wie die Vereinigten Staaten von Amerika unter Druck zu bringen. Ebenfalls würde es wirtschaftlich gesehen keinen Sinn machen, wenn die Schweiz eigene Regulierungen erarbeitet, die nicht mit dem EU-Recht kompatibel sind. Nichts desto trotz soll die Regierung, falls notwendig, einen Schritt weiter gehen (sollten die EU-Gesetze nicht weit genug gehen). Der Inhalt dieser Gesetzesänderung soll ebenfalls mit Spezialisten aus dem Feld validiert werden -allenfalls kann die Ethikkommission beigezogen werden. Open Sourcing Open-source (Englisch für “offene Quelle”) steht in der Informatik für das Offenlegen von Software-Code. Software welche “open-source” ist gilt als sicherer, da der Code durch alle einsehbar ist und deshalb von vielen Menschen gemeinsam auf Lücken überprüft wird. Konkret soll der Bund die Kompetenz erhalten Unternehmen zu zwingen den Code offenzulegen. Personenbezogene Daten sind davon ausgeschlossen. Dieses Instrument soll allfällige gerichtliche Verfahren bei Datenschutzverstössen oder beim Missbrauch von KI beschleunigen und vereinfachen. Sensibilisierung Die Sensibilisierung für das “Erwachsenenleben” beginnt in der Schule. Der Lehrplan soll deshalb insofern angepasst werden, dass der Informatikunterricht Schüler*innen über das Internet, sowie Datenschutz unterrichtet. Zudem sollen “Basics” wie eine Einführung ins Programmieren, sowie die künstliche Intelligenz unterrichtet werden. Da wir hier etwas spät dran sind, ist es unabdingbar solche Kurse beispielsweise online für alle Bürger*innen zur Verfügung zu stellen. So, dass die Gesamtbevölkerung sensibilisiert werden kann. Gegebenenfalls soll der Bund analog zur Gesundheit (Rauchen, Alkoholkonsum, etc.) eine nationale Kampagne starten.

Begründung

Das ist die Chance, die Schweiz für die Zukunft zu positionieren und eine gerechtere, nachhaltige Gesellschaft für alle aufzubauen. Gemeinsam für eine bessere Zukunft! Foto von https://www.pexels.com/@ketut-subiyanto

Timeline

08.11.20

Anliegen eingereicht.

Das Anliegen wurde mit Franziska Ryser diskutiert.