Unternehmen sind juristische Personen ohne Konfession, müssen jedoch in den meisten Kantonen trotzdem Kirchensteuern bezahlen. Damit werden Firmeninhaber, die sich mit den Werten der organisierten Religion nicht identifizieren können, dennoch gezwungen, diese zu unterstützen, unabhängig davon, ob sie einer anderen Religion angehören oder sich bspw. als LGBT+ identifizieren.
In einem sekulären Staat gehört die Kirchensteuer ganz abgeschafft. Da dies aber aktuell kaum realistisch umzusetzen ist, soll zuerst bei den Unternehmen begonnen werden, da diese im Gegensatz zu Privatpersonen keine Möglichkeit zur Befreiung von der Steuer haben. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum Unternehmen Kirchensteuern bezahlen sollen. Der Zwang zur Entrichtung der Steuer ist unabhängig vom Standort des Unternehmens konträr zur Glaubens- und Gewissensfreiheit, wie sie in unserer Verfassung garantiert wird. Dieser Missstand ist national zu beseitigen.
Timeline
03.03.20
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