Öffentliche Beschaffungen, beispielsweise Arbeitskleidung, sollten verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien unterliegen und unter fairen Bedingungen, auch im Ausland, hergestellt worden sein. Diese wurden bereits im BöB formuliert, jedoch fehlt es an der Umsetzung. Dadurch würde der Bund im Beschaffungswesen eine Vorreiterrolle einnehmen und private Unternehmen dazu animieren, in Zukunft mehr auf diese Faktoren zu achten.
Dieser Wandel ist dringend nötig, weil zu viele Menschen weltweit für Hungerlöhne Kleidung herstellen und dabei umweltschädliche Textilbehandlungsmethoden eingesetzt werden. Solche Zustände zumindest bei den öffentlichen Beschaffungen zu beenden, wäre ein Schritt in die richtige Richtung.
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15.03.22
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