Ich fordere Cybermobbing, Cybergrooming und Cyber-Stalking sollte per sofort gesetzlich verboten werden in der Schweiz

Autor
Lukas Paul Spichiger
Status
Erfolgsgeschichte
Kanal / Trägerschaft

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Beschreibung des Anliegens

Unter Cyber-Mobbing (auch: Internet-Mobbing, Cyber-Bullying, E-Mobbing) versteht man die Belästigung, Bedrängung, Verleumdung oder Blossstellung von anderen Menschen über digitale Medien. Dabei werden Texte, Bilder oder Filme verbreitet, die die betroffenen Personen demütigen, beschämen oder schikanieren. Der Ursprung für solche Konflikte im Netz liegt häufig in der realen Welt.

Besonders betroffen von Cyber-Mobbing sind Kinder und Jugendliche. Aber auch Erwachsene können online gemobbt werden. Cyber-Mobbing findet meist via Social Media, Instant Messenger/Chats, Videoportale oder auch über Instant-Messaging-Anwendungen für Mobiltelefone (z. B. WhatsApp Messenger) oder SMS/MMS statt.
Zu beachten dabei ist: Was einmal im Internet veröffentlicht wurde, kann zwar vom Ersteller wieder gelöscht werden, ist aber kaum mehr aus dem Internet zu entfernen.

Inhalte werden meist mehrfach heruntergeladen und verbreiten sich schnell weiter.
Im Unterschied zum Sexting, welches im Einverständnis zwischen Gleichaltrigen passiert, geht die Definition von Cybergrooming von einer Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs seitens Erwachsenen aus. Falls das Kind in einen Vorfall verwickelt ist, sollten Eltern das entsprechende Material gemeinsam mit der Tochter oder dem Sohn sichern, zum Beispiel per Screenshot.

Ähnlich wie beim Cybermobbing existiert auch beim Cybergrooming bis anhin kein Gesetz. Stalking meint das übermässige Verfolgen oder Belästigen einer Person, sodass diese sich bedroht oder belastet fühlt. Übersetzt wird Stalking häufig mit dem Begriff «Nachstellen». Umgangssprachlich spricht man von «Psychoterror». Cyber-Stalking bezeichnet Stalking über das Internet oder Mobiltelefon.

Typisch für Stalking sind eine häufige und unerwünschte Kommunikation (Anrufe, Nachrichten), die Verletzung der Privatsphäre (Ausspionieren, Ausfragen des Bekanntenkreises, Eindringen in Accounts), ungewollte «Liebesbezeugungen» (kommunikativ oder in Form von Blumen, Geschenken usw.) oder andere Formen von Belästigungen wie das Bestellen von Waren an die Adresse des Stalkingopfers.

Von diesem Phänomen sind insbesondere Erwachsene betroffen. Häufig kennt das Opfer den Täter (Ex-Partner, abgewiesener oder aktueller Verehrer, Arbeitskollege, Kunde, Nachbar). Es sind sehr viele Menschen in der Schweiz von diesen 3 Problemen betroffen und es werden immer wie mehr. Sehr viele Menschen werden durch diese 3 Probleme krank und oder nehmen sich sogar das Leben.

Jeder Mensch wo sich das Leben nimmt ist einer Zuviel und jeder Mensch wo krank wird ist einer Zuviel. Ich fordere hiermit wirklich, dass Cybermobbing, Cybergrooming und Cyber-Stalking per sofort in der Schweiz gesetzlich verboten wird.

Timeline

20.03.22

Anliegen eingereicht.

Das Anliegen wird vom Nationalrat Vincent Maitre ausgewählt.

Treffen und Austausch im Bundeshaus. 

Nächste Schritte

Eine Herausforderung ist, dass viele der Opfer im Hintergrund bleiben. Das schränkt das Justizsystem ein, den Opfern zu helfen. Auch existieren bereits Gesetze. Die Situation und der Bedarf nach einer Gesetzesänderung muss daher überprüft werden. Eine Motion soll dafür den Handlungsbedarf und- Spielraum identifizieren.