Velofahrende sind rechtlich schutzlos gegenüber zu engem Überholen. Was gedenken Sie diesbezüglich zu unternehmen?

Autor
Quirin
Status
Abgeschlossen
Kanal / Trägerschaft

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Warum ist diese Frage wichtig?

Anders als in Nachbarländern gibt es in der Schweiz… — keinen Mindestabstand zum Überholen von Velos, — kein Verbotsschild betreffend Vorbeifahren an einspurigen Fahrzeugen, — noch sind Helm-Dashcam-Aufnahmen rechtlich zulässig. Welchen Punkt sind Sie bereit zu ändern? Der derzeit gültige «angemessener Abstand» kann von Radfahrenden weder eingefordert noch nachgewiesen werden – und wird in der Regel erst beurteilt, wenn es zu spät ist, d.h. bei einem Unfall.

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Umsetzung

Diese Frage ist abgeschlossen.

Cette question est clôturée.

La domande è chiusa.

Timeline

24.08.20

Frage eingereicht.