Beschreibung des Anliegens
Das SVG 58 wird so angepasst, dass bei Schäden in einem Unfall nicht automatisch der Motorfahrzeughalter haftet, sondern die Frage nach dem Verschulden die zentrale und zwingende Frage für die Haftung darstellt.
Begründung
Die heutige Haftungsregel ist total unfair gegenüber Automobilisten. Es ist ungerecht, dass ein Autofahrer, LKW-Fahrer etc. für einen Unfall haften muss, ohne dass man ihm eine Schuld nachweisen kann! Ich fordere, dass auch hier die Frage nach dem Verschulden gestellt werden muss und ein Fahrzeughalter erst dann haften muss, wenn er auch wirklich am Unfall schuld ist.
Timeline
06.05.19
Anliegen eingereicht.
Neuen Kommentar hinzufügen