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Kai Berner Di., 17.11.2020 - 13:32
Beschreibung des Anliegens
Wir möchten, dass Mofa- Tuning bis 50km/h legalisiert wird.
Begründung
Ein E- Bike darf bis 50km/h fahren und bei einem E- Bike braucht es ab einer gewissen Geschwindigkeit einen Helm, 2 funktionierende Bremsen und hinten ein rotes- und vorne ein weisses Licht. Diese Sachen sind beim Mofa auch alle vorhanden und das Mofa muss original sein (30 - 35km/h). Wir finden es wäre fair, wenn ein Töffli auch 50km/h fahren darf.
Timeline
16.11.20
Anliegen eingereicht.
Dieses Anliegen wurde während der Jugendpolitwoche vom 23. -27. November von einer Klasse ausgewählt und gemeinsam mit KantonsrätInnen diskutiert.
Folgende Umsetzungsmöglichkeiten wurden überlegt:
- Das Anliegen wird auf Bundesebene geregelt und es findet gerade die Vernehmlassung zur Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes statt (bis am 12. Dezember)
- Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen : https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/3146/14_Brief_de.pdf
Behörde: Bundesrat
Die Vorlage umfasst die Förderung umweltfreundlicher Technologien, die Regulierung des automatisierten Fahrens, die Verbesserung der Verkehrssicherheit von E-Bikes und die Umsetzung verschiedener parlamentarischer Vorstösse. Eröffnet: 12.08.2020
Auskünfte bei: Stefan Huonder Tel: 058 463 43 13, mail: stefan.huonder@astra.admin.ch Internet: www.astra.admin.ch - Auf Vernehmlassung reagieren à einen Brief schreiben, beginnt mit „sehr geehrte Frau Bundespräsidentin“ und muss sich auf Vernehmlassung beziehen
Ich stimme euch zu...