Vereinheitlichung des Einbürgerungsprozesses

Autor
Esma Bajramoska
Status
Eingereicht
Kanal / Trägerschaft

Neuen Kommentar hinzufügen

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.
Beschreibung des Anliegens

Das Einbürgerungsverfahren in der Schweiz ist nicht einheitlich geregelt (Ordentliche Einbürgerung).
Beispielsweise hat Genf eine der höchsten Einbürgerungsquoten, während der Kanton Thurgau eine sehr niedrige Quote hat. Dies hängt damit zusammen, dass das Einbürgerungsverfahren von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Kriterien hat. Die Kriterien sind oft von der Offenheit gegenüber Ausländerinnen und Ausländern abhängig.
Wir vertreten die Meinung, dass es nicht sein darf, dass Menschen durch den Einbürgerungsprozess durchfallen, nur weil in der Gemeinde eine ablehnende Haltung gegenüber Ausländerinnen und Ausländern herrscht. Um dies gerechter zu gestalten, braucht es ein einheitliches System, welches schweizweit beziehungsweise auf Bundesebene gilt. Dies könnte umgesetzt werden durch eine einheitliche Einbürgerungsprüfung in der ganzen Schweiz und auch die Bürokratie bezüglich der Integration (Schule, Arbeit, Wohnsitz, etc.)
Das Hauptkriterium der Einbürgerung soll die Integration sein. Dieses Kriterium erreicht man nur durch ein einheitliches Verfahren.
Es kann nicht sein, dass in gewissen Gemeinden an der Prüfung Fragen gestellt werden, welche nicht einmal ein eidgenössischer Schweizer beantworten könnte und welche keinen Zusammenhang mit der Integration haben.

Timeline

23.03.23

Anliegen eingereicht.