Datenschutz gleich Täterschutz?

Autor
Noel Schmuki
Status
Eingereicht
Kanal / Trägerschaft

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Beschreibung des Anliegens

Der Datenschutz sollte bei schwerem Verdacht auf Straftaten abgeschwächt werden. Gerade bei Wiederholungstätern, sollte den Behörden einen direkten Zugriff auf private Daten gewährt werden, sofern sie den Ermittlungen dienen. Durch den vereinfachten Zugriff, sollten somit Strafbestände schneller geklärt werden und den allfälligen Opfern eine bessere Entschädigung und Genugtuung ermöglichen.
Gerade da sich viele Straftäter hinter den strengen schweizerischen Datenschutzgesetzen verstecken ist es relevant, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Timeline

20.03.24

Anliegen eingereicht.