Velofahrende sind rechtlich schutzlos gegenüber zu engem Überholen. Was gedenken Sie diesbezüglich zu unternehmen?

Auteur
Quirin
Statut
Abgeschlossen

Ajouter un commentaire

Texte brut

  • Aucune balise HTML autorisée.
  • Les lignes et les paragraphes vont à la ligne automatiquement.
  • Les adresses de pages web et les adresses courriel se transforment en liens automatiquement.
Pourquoi cette question est-elle importante?

Anders als in Nachbarländern gibt es in der Schweiz… — keinen Mindestabstand zum Überholen von Velos, — kein Verbotsschild betreffend Vorbeifahren an einspurigen Fahrzeugen, — noch sind Helm-Dashcam-Aufnahmen rechtlich zulässig. Welchen Punkt sind Sie bereit zu ändern? Der derzeit gültige «angemessener Abstand» kann von Radfahrenden weder eingefordert noch nachgewiesen werden – und wird in der Regel erst beurteilt, wenn es zu spät ist, d.h. bei einem Unfall.

Diese Frage wurde nicht ausgewählt.

Mise en œuvre

Diese Frage ist abgeschlossen.

Cette question est clôturée.

La domande è chiusa.

Timeline

24.08.20

Frage eingereicht.