Umnutzung von nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Bauten ausserhalb der Bauzone

Auteur
Maëva Soldati
Statut
Eingereicht

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Description du souhait

Anliegen von Reto: Bauten ausserhalb der Bauzone prägen das Landschaftsbild im Kanton Graubünden stark. Ganz überwiegend wurden diese Bauten zu landwirtschaftlichen Zwecken errichtet und haben im Verlauf der Jahre ihre landwirtschaftliche Bedeutung aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft verloren. Das Bundesrecht lässt eine Umnutzung dieser Bauten, namentlich zu einer bescheidenen Wohnnutzung, nicht oder nur in sehr begrenztem Ausmass zu. Aus diesem Grund sind zahlreiche dieser Bauten dem Zerfall ausgesetzt, da sie für die Eigentümer keinen Zweck mehr erfüllen und deshalb oft «sich selbst» überlassen werden.
Zerfallende Bauten sind keine Visitenkarte für Graubünden! Aus diesem Grund hat der Grosse Rat des Kantons Graubünden in der Aprilsession 2016 mit ganz überwiegender Mehrheit und Zustimmung aus allen Fraktionen beschlossen, beim Bund eine Standesinitiative einzureichen und eine Anpassung des Bundesrechts dahingehend zu fordern, dass
landwirtschaftlich nicht mehr genutzte, altrechtliche Bauten (sog. Maiensäss- bauten) massvoll zur Wohnnutzung umgenutzt werden können – und zwar un- abhängig von der ursprünglichen oder derzeitigen Nutzung –, solange ihre Iden- tität gewahrt bleibt.
Mit der vorliegenden Vorlage soll dem schleichenden Zerfall von wertvollem Kulturgut entge- gengewirkt werden. So werden dezentrale Investitionen und damit einhergehend wertvolle Wertschöpfung im ganzen Kanton Graubünden und auch in anderen Kantonen generiert, der Erhalt von Arbeitsplätzen gefördert und der Abwanderung aus den Tälern entgegengewirkt. Profitieren wird auch der Tourismus, indem keine zerfallenden Bauten das Landschaftsbild verschandeln und schöne, umgebaute Maiensässe eine echte Visitenkarte des Kantons Graubünden darstellen, ganz abgesehen von den neuen Gästen.

Motivation

Aufgrund dieser Ausgangslage haben in der Dezembersession 2015 Zweidrittel der Bündner Parlamentarier (80 Grossrätinnen und Grossräte aus allen Parteien: SVP, BDP, FDP, CVP, SP und GLP) einen Vorstoss von Grossrat Reto Crameri (CVP, Surava) unter- zeichnet, der die Bündner Regierung damit beauftragen sollte,
- der Bundesversammlung gestützt auf Art. 160 der Bundesverfassung (BV) eine Standesinitiative einzureichen, die eine Anpassung der Bundesgesetzgebung da- hingehend fordert, dass landwirtschaftlich nicht mehr genutzte, altrechtliche Bau- ten (sog. Maiensässbauten) massvoll zur Wohnnutzung umgenutzt werden können – und zwar unabhängig von der ursprünglichen oder derzeitigen Nutzung –, so- lange die Identität der Baute gewahrt wird;
- sich in sämtlichen Organisationen der Raumplanung, in denen Vertreter des Kan- tons Graubünden Einsitz nehmen, einzusetzen, dass die Bundesgesetzgebung ent- sprechend den vorstehenden Erwägungen angepasst wird.
In ihrer Antwort vom 09. Dezember 2015 beantragte die Regierung, den Auftrag Crameri abzulehnen. Nach intensiver, über zweistündiger Diskussion stimmte der Grosse Rat mit ganz überwiegender Mehrheit und Stimmen aus allen Fraktionen dem Auftrag mit 86:24 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, in der Aprilsession 2016 zu. Mit Beschluss vom 03. Mai 2016 (Protokoll Nr. 441) hat die Bündner Regierung entschie- den, die Standesinitiative der Bundesversammlung zu unterbreiten. Nun liegt der Ball in Bern, wo das nationale Parlament über die Standesinitiative des Kantons Graubün- den zu entscheiden hat.
Das Geschäft wurde dem Ständerat als Erstrat zugewiesen und als Nächstes wird die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) über das Bündner Anliegen entscheiden.

Ziele des Vorstosses:
1. Wertvolles Kulturgut: Massvolle Umsetzung führt zum Erhalt der Gebäude
2. Einfaches Bewilligungsverfahren: Der Grundsatz soll gelten, dass ehemals landwirtschaftlich genutzte Bauten ausserhalb der Bauzone umgenutzt werden können
3. Dezentrale Investitionen: Indem mit der Umnutzung von Maiensässställen eine neue Möglichkeit für Investitionen geschaffen wird, sorgen wir dafür, dass dezentral und flächendeckend im Kanton Investitionen möglich werden
4. Tourismus profitiert: Zerfallende Ställe sind keine Visitenkarte für Graubünden. Umgebaute Ställe dagegen sind für die Landschaft ein Gewinn, wenn sie schön umgebaut werden und sich ins Landschaftsbild einfügen
5. Massvolle Umnutzung: Eine Umnutzung und ein Umbau soll nur möglich sein, wenn diese massvoll sind und die Identität der Baute gewahrt wird

Timeline

30.09.20

Souhait reçu.