Nach dem Zusammenbruch des Nazi-Regimes wurde in Deutschland ein Verfassungsschutz engeführt, der den Staat vor menschenrechtsverletzenden Gesetzen schützt. Wir sollten in der Schweiz auch einen solchen juristischen, neutralen Dienst haben, der neue Gesetzesvorlagen unvoreingenommen und professionell prüft.
Die Parteien und Politiker*innen in der Schweiz, die neue Gesetze vorbringen möchten, sind grundsätzlich nicht professionell ausgebildete Jurist*innen, die vollumfänglich die Auswirkungen ihrer Gesetzesgebungen überblicken können. Um menschenrechtsverachtende Initiativen zu verhindern, sollte ein solcher unabhängiger Gesetzesschutz eingeführt werden. Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit als unfähig erwiesen, gefährliche Initiativen abzuschmettern (siehe Durchsetzungsinititice oder Die Weitere Gotthardröhre, die gegen die Verfassung verstossen hatte.)
Timeline
02.05.19
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