Die Jugendsession Graubünden soll als Stimme der Jugend berechtigt sein Petitionen an kantonale Behörden einzureichen. Die während der Jugendsession erarbeiteten Anliegen sollen offiziell als Petitionen eingereicht werden können, um politischen Entscheidungsträgern zugänglich gemacht zu werden.
Das Petitionsrecht steht laut Artikel 33 der Bundesverfassung jeder Person zu, ungeachtet von Alter, Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz. Auch Jugendliche haben somit das Recht, sich direkt an Behörden zu wenden und Anliegen einzubringen. Die Jugendsession Graubünden bietet jungen Menschen eine strukturierte Plattform, um sich mit politischen Themen auseinanderzusetzen, Meinungen zu bilden und konkrete Forderungen zu formulieren. Damit leistet sie einen aktiven Beitrag zur demokratischen Kultur und politischen Bildung im Kanton. Wenn diese fundierten Ergebnisse nicht in den politischen Prozess eingebracht werden können, bleibt das Potenzial der Jugendsession Teils ungenutzt. Das Petitionsrecht würde den Jugendlichen eine wirkungsvolle Möglichkeit geben, ihre Stimme direkt in die kantonale Politik einzubringen – ein wichtiger Schritt für eine noch stärkere und ernst gemeinte Jugendpartizipation.
Timeline
14.04.25
Anliegen eingereicht.
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