Das Wahl- und Abstimmungsrecht der Auslandschweizerinnen und - schweizer soll an eine Frist geknüpft werden, welche vorsieht, dass nur diejenigen stimmberechtigt sind, die in einem Zeitraum von 10 Jahren einen Wohnsitz in der Schweiz hatten.
Personen, welche die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen und teils seit vielen Jahren im Ausland leben oder noch gar nie in der Schweiz gelebt haben, haben heute die Möglichkeit bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen zu partizipieren. Ein wichtiger Aspekt einer Demokratie besteht jedoch darin, dass denjenigen das Wahl- und Abstimmungsrecht zusteht, die schliesslich auch von den Entscheidungen betroffen sind. Aufgrund der fehlenden Betroffenheit der genannten Auslandschweizern, soll dieses Recht angepasst werden.
Um trotzdem dem Umstand gerecht zu werden, dass es Schweizer Staatsbürger gibt, welche nach einem zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt wieder in die Schweiz zurückkehren, soll eine Frist von 10 Jahren eine zeitweilige politische Partizipation ermöglichen.
Timeline
02.05.19
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