Bildung der Schweiz

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Beschreibung des Anliegens

Wir sind der Meinung, dass es ungerecht ist, wenn die Anforderungen an die Schüler/innen und die Behandlungsweisen der Schüler/innen von Kanton zu Kanton verschieden sind. Weshalb sollen Schüler/innen der Sekundarstufe die gleichen Noten benötigen, wie die Schüler/innen aus dem Vorgymnasium, wo der durchzunehmende Schulstoff schwieriger ist, um ins Gymnasium zu gelangen? Oder weshalb sollen einige Kantone zwei Wochen Sportferien haben, andere nur eine? Diese Ungleichheiten wollen wir vermeiden. Aus diesen Gründen fordern wir eine einheitliche Gestaltung des Schulsystems, welches von allen Kantonen der Schweiz eingehalten werden muss. Uns ist es wichtig, dass sich kein Schüler in Bezug auf die Schule benachteiligt fühlt. Uns ist bewusst, das hinter diesem Anliegen noch viel mehr steckt als ein allgemein geltendes Schulsystem, aber damit wollen wir unserem Ziel einen Schritt näher kommen. Ohne das, wird das Erreichen der Gleichberechtigung sehr schwierig. Ein einheitliches Schulsystem ist unserer Meinung nach eine der wichtigsten Voraussetzungen, um die Benachteiligung zu reduzieren. Dieses Anliegen würden wir gerne mit der Öffentlichkeit teilen können, denn es geht schließlich um das Wohl und die Zukunft der Kinder. Als Lösung für dieses Problem schlagen wir eine gesetzliche Regelung vor, die allen Schulen in der Schweiz einen gemeinsamen Nenner gibt. Als gemeinsamen Nenner verstehen wir einen einheitlichen Lernplan, einheitliche Regelungen zum Übertritt in eine höhere Schule, sei dies der Sekundarübertritt oder der Übertritt an eine Mittelschule. Die Regelungen sollen aus Kompromissen bestehen, die für jede Schule umzusetzen sind. Die Anzahl Ferienwochen, sollen überall gleich sein, jedoch etwas versetzt. Somit müsste die Bundesverfassung der Schweiz gemäss Art. 62 Abs. 1 geändert werden. Wir wollen ein Schulsystem auf Bundesebene, welches einheitlich geregelt ist um Chancengleichheit zu fördern!

 

Begründung

In der Bundesverfassung der Schweiz gemäss Art. 62 Abs. 1 sind die Kantone für ihr eigenes Schulsystem zuständig. Dieses Gesetz gibt den Kantonen einige Vorschriften für die Regelung des Schulwesens, aber der grösste Teil davon wurde dem Kanton überlassen sowie die Promotionsbedingungen. Die Promotionsbedingungen können vielen ihre schulische Karriere erleichtern und genauso gut auch zerstören. Zum Beispiel beim Übertritt in eine Schule der Sekundarstufe I gibt einige Bedingungen, die man erfüllen muss um an einer aufschlussreichem (besseres Wort finden) Unterricht teilzunehmen. In manchen Kantonen ist die Note, die man erreichen muss um in die Sekundarschule zu gelangen, eine 5.0, in anderen Kantonen wiederum liegt diese Note tiefer. So werden mehr Schüler den Übertritt schaffen, die in eine Schule gehen bei die Übertrittsbedingungen milder sind. Genau dieses Problem ist nicht nur bei der Grundschule vorhanden, sondern auch beim Übertritt in die Mittelschule und in die Oberschule. Manche Schüler schaffen den Übertritt knapp nicht, obwohl sie es in einem anderen Kanton gemeistert hätten. 
Eine andere Folge von diesem Gesetz wäre, dass nun alle Eltern ihre Kinder in die Kantone mit den leichteren Bedingungen schicken und es dort zu einem Überschuss an Schüler kommt. Dadurch müsste man in diesen Kantonen mehr Schulen bauen lassen, damit alle unterrichtet werden können. In den Schulen mit den schwereren Bedingungen wird dann niemand mehr sein und diese Schulen müssten dann abgerissen werden.

 

Timeline

30.04.19

Anliegen eingereicht.