Lohndiskriminierung junger Arbeitnehmer

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Beschreibung des Anliegens

Während dem in der letzten Zeit der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau immer mehr in den Fokus gerückt ist, wurde der Lohnunterschied zwischen Jung und Alt immer weiter aus den Augen verloren. Wie auch zwischen Mann und Frau soll auch bei Jung und Alt der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit gelten. Eine gewisse Differenz aufgrund Teuerung des Lebensunterhalt mit zunehmendem Alter ist durchaus nachvollziehbar. Es begründet aber nicht die extrem hohen Unterschiede, mit welchen wir bis heute konfrontiert sind. Wie bereits einige Studien zeigen, gibt es kaum eine Stelle, welche eine längere Einarbeitungszeit als etwa ein halbes Jahr benötigt. Trotzdem wird der Unterschied bis heute mit mangelnder Erfahrung junger Arbeitnehmer begründet, weil es einfach schon immer so war.
Beispiel: Person A (21 Jahre alt) blieb nach der Lehre in der Gemeindeverwaltung dort. Er verdient nach drei Jahren in dieser Funktion nun Fr. 4'600.00 pro Monat. Aufgrund seiner Lehre und Schulerfahrung in diesem Bereich erfüllt er die Anforderungen der Funktion locker ohne Probleme. Person B (50 Jahre alt) kommt als Quereinsteiger in die Gemeinde und arbeitet nun in der gleichen Funktion wie Person A. Person B benötigt immer wieder die Hilfe von Person A, welche ihn in dieser Funktion einarbeitet. Da er keine Erfahrungen in diesem Sektor hat, fällt es im schwer, mit Person A mitzuhalten. Person B verdient aber Fr. 6'300.00 pro Monat. Auf Antrag der Abteilungsleitung für die gute Leistung von Person A war es nicht möglich, seinen Lohn wenigstens auf Fr. 5'000.00 anzuheben, da er gemäss Lohnband zu jung ist.

 

Begründung

Bis heute wird vor allem im öffentlichen Sektor der Lohn innerhalb einer Funktion hauptsächlich anhand des Alters festgelegt. Leistung und Verantwortung haben nur sekundäre Relevanz, soweit keine grundlegende Funktionsanpassung stattfindet. Dies kann anhand der öffentlichen Lohnbänder überprüft werden. In diversen Gemeinden ist es nicht einmal auf Antrag der Abteilungleitung möglich, den Lohn eines jungen Mitarbeiters anhand der Leistung anzupassen. Ein gewisser Unterschied ist nachvollziehbar, da mit dem Alter auch die Lebenskosten steigen. Eine Lohndifferenz über 20% kann aber nicht mit dem Alter begründet werden, wenn es der jungen Person nachweislich weder an Arbeitserfahrung mangelt noch die Leistung schwächelt. Junge motivierte Arbeitnehmer werden so entweder verscheucht, da sie lieber einen Arbeitgeber suchen, welcher nicht nach Alter bezahlt oder sie werden faul, da ihre Arbeitsleistung letztendlich sowieso keinen Einfluss auf die Lohnfindung hat. Gerade im öffentlichen Sektor, wo die Anstellungsbedingungen auch öffentlich sind, darf ein solches Vorgehen nicht toleriert werden, da dies letztendlich den Stereotypen des faulen Beamten fördert und Steuergelder verschleisst werden.  Das Sparen der Lohnkosten zu Lasten junger Arbeitnehmer führt zuletzt also doch nur wieder zu unnötigen Mehrkosten und schlechter Arbeitseinstellung. 

Timeline

02.05.19

Anliegen eingereicht.