Selbstschutz von Polizisten

Autor
Patrick Essinger
Status
Eingereicht
Kanal / Trägerschaft

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Beschreibung des Anliegens

Polizisten sollten sich bei Bedrohung auch selber schützen dürfen, ohne dass sie mit Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen müssen.

Begründung

In der Schweiz gibt es strenge Gesetze gegen Verbrechen aber auch für Polizisten. Die Kriminalität auf Strassen und öffentlichen Anlagen nimmt zu. Ob Terror oder Ausschreitungen nach Sportanlässen, die Polizei ist für Sicherheit verantwortlich. Doch richtig verteidigen dürfen sich die Polizisten nicht. Wenn beispielsweise eine Gefahrenperson mit einer Waffe Personen bedroht, sollte die Polizei diesen mit scharfer Munition kampfunfähig oder im Extremfall bis zu Tod bekämpfen dürfen, ohne dass sie sich Sorgen über die Folgen machen müssen. Im Moment schreiben die Regeln vor, dass der Beamte zuerst einen Warnschuss abgeben muss, bevor er handeln darf. Wenn nach dem Warnschuss immer noch Gefahr droht, darf dem Angreifer nur in die Beine oder Füsse geschossen werden. Der Warnschuss ist gut, jedoch sollte der Angreifer auch oberhalb der Gürtellinie getroffen werden dürfen, im Extremfall auch tödlich.

Timeline

03.05.19

Anliegen eingereicht.