Die revidierte Lärmschutzverordnung, sieht vor, dass Anwohner vor übermässigem Strassenlärm geschützt werden müssen. Auf dem Land und in der Agglomeration verwandeln deshalb die Behörden Strassen zunehmend in Tempo-30-Zonen. In Basel sind es schon fast 60% des Strassennetzes, in Zürich sind es schon 320 Kilometer Tempo-30-Zonen.
Auch sogenannte verkehrsorientierte Strassen, die Hauptachsen für den motorisierten Verkehr darstellen, sind laut Bundesgericht von Tempo 30 nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dadurch Lärm vermindert werden kann.
Da Elektrofahrzeuge keine Lärmemissionen verursachen, gibt es keinen Grund diese Fahrzeuge auf Tempo 30 zu beschränken. Eine Öffnung auf 50 würde einen Anreiz für Elektrofahrzeuge darstellen und eine liberale Massnahme für den Klimaschutz sein.
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02.05.19
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