Wirtschaftsförderung durch Studiendarlen

Autor
Mirja Mätzener
Status
Eingereicht
Kanal / Trägerschaft
PolitikerInnen

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Beschreibung des Anliegens

Ein Zinsloses Darlehen für alle Studierenden des zweiten Bildungsweges (BMS) von 400 Franken, das nach fünf Jahren zurückgezahlt werden muss. 

Begründung

Das duale Bildungssystem ermöglicht es einem auch mit Berufslehre noch zu studieren. Da jedoch ein bereits eine Grundausbildung abgeschlossen worden ist und somit die Unterstützungspflicht der Eltern wegfällt, wird das Studium oft von Geldfragen überschattet.
Ein Teilzeitstudium kann hierbei Hand anbieten, zieht aber den ganzen Studiumsprozess und die vollwertige Eingliederung in den neuen Arbeitsmarkt in die Länge.
Ein Studium sollte ein Ort der Inspiration sein und nicht von Finanznöten geprägt sein. Da die meisten Kantone eine sehr Restriktive Stipendien und Darlehn Regelung haben, sind die meisten Studenten nicht Unterstützungsberechtigt. Auch wenn sie nicht über das nötige Geld verfügen, um mit dem Studium Problemlos durchzukommen.

Deshalb fordere ich ein vom Bund finanziertes Zinsloses Darlehn, welches jedem Studenten welcher über die Berufsmaturität und Passerelle unter 27 während dem Bachelorstudium, aber max. 8 Semester monatlich überwiesen wird. Der Betrag sollte zwischen 400 bis 600 festgelegt werden und an folgende Bedingungen geknüpft sein.
1. Der Notenschnitt pro Semester muss die Note 4 haben.
2. Das Geld muss innert 5 Jahren nach dem Studium an den Bund zinlos zurückgezahlt werden
Das Geld muss beantragt werden und alle Nachweise sind selbständig einzureichen.
Die Kosten belaufen sich in den ersten 7 Jahren auf ca. CHF 1.200.000.000,00 gemäss den Zahlen der BMS Abgänger des Bundesamtes für Statistik.

Warum braucht es dieses Darlehn?
1. Je schneller das Studium abgeschlossen ist, desto schneller kann die Person in die Wirtschaft voll eingebunden werden.
2. Statistisch arbeitet jede Person nach drei Jahren auf einem studienverwandten Berufsfeld
3. Es ermöglicht jenen ein sorgenfreies Studium, die nicht Stipendienberechtig sind aber dennoch nicht über die nötigen Mittel verfügen.
4. Es entstehen für den Bund langfristig keine Mehrkosten.
5. Der Duale Bildungsweg wird weiter gefördert.

Timeline

09.05.19

Anliegen eingereicht.