Die Arbeitszeitbeschränkung für einzelne erwachsene Arbeitnehmende soll daher abgeschafft werden, da diese Beschränkung der heutigen Arbeitswelt nicht gerecht wird und nicht zeitgemäss ist.
Seit ich meine Stelle als Social Media Manager bei einem KMU angetreten habe, verstiess ich jeden einzelnen Tag gegen das Arbeitsgesetz!
Denn der Beginn und das Ende der Arbeitszeit des einzelnen erwachsenen Arbeitnehmenden müssen mit Einschluss der Pausen und allfälliger Überzeit innerhalb von 14 Stunden liegen. (vgl. SECO: DAS ARBEITSGESETZ: DIE WICHTIGSTEN ARBEITS- UND RUHEZEITBESTIMMUNGEN IN KÜRZE)
Als Social Media Manager werfe ich jeden Morgen nach dem Aufwachen (ca. 07:00 Uhr) den ersten und am Abend vor dem Einschlafen (ca. 23:00 Uhr) den letzten Blick auf mein iPhone und checke die Social Media Profile des KMUs. Damit liegen zwischen dem Beginn und dem Ende der Arbeitszeit 16 Stunden, was einem Verstoss gegen das Arbeitsgesetz entspricht.
Weiter verunmöglicht diese Arbeitszeitbeschränkung ebenfalls das flexible Arbeiten: Eine berufstätige Mutter verstösst beispielsweise ebenso gegen das Arbeitsgesetz, wenn sie am Morgen – bevor sie mit den Kindern frühstückt – eine geschäftliche Mail schreibt und am Abend – wenn die Kinder bereits im Bett sind – ein geschäftliches Telefonat erledigt.
Aus diesen und weiteren Gründen gehört das Arbeitsgesetz angepasst. Die Arbeitszeitbeschränkung hat abgeschafft und die Arbeitszeit flexibilisiert zu werden!
Beste Grüsse, Lukas Aecherli
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12.02.20
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