Beschränkung der Anzahl Listen bei Proporzwahlen

Autor
Julian Gerber
Status
Eingereicht
Kanal / Trägerschaft
PolitikerInnen

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Beschreibung des Anliegens

Die Zahl der Kandidaten für die Nationalratswahlen 2019 belief auf 4645 Personen! Dies sind beinahe 1000 Kandidaten mehr als 2015. Somit ist auch die Anzahl eingereichter Listen stark angestiegen. Es ist beinahe schon Normalität das grosse Parteien mit einer Vielzahl an "Splitter-Listen" antreten. Die selbstverständlich alle mit Unterlistenverbindungen zusammenhängen. Nebst diesen Unterlistenverbindungen kommen noch die Listenverbindungen dazu.
Diese Listen- und Kandidatenflut muss gestoppt werden! Mit einer Begrenzung an Unterlistenverbindungen oder einer maximalen Anzahl an Listen die eine Partei einreichen darf könnte die Anzahl Kandidaten wieder normalisiert werden. Es darf aber auch für kleine Parteien oder Jungparteien etc. auf keinen Fall zu einer Benachteiligung kommen. Genau für diese Parteien sind Unterlistenverbindungen von zentraler Bedeutung.

Begründung

Die enorme Zunahme an Listen bringt keinen Mehrwert für die Demokratie. Einerseits wird die Politik so zusätzlich für Wähler*innen kompliziert. Zu welcher Partei meine Stimme am Ende tatsächlich kommt ist für politisch wenig interessierte Personen nicht wirklich ersichtlich. Doch genau für diese Personen muss die Demokratie attraktiv und verständlich gemacht werden. Andererseits entsteht ein Ungleichgewicht zwischen den Parteien! Eine Partei mit vielen finanziellen und personellen Ressourcen hat die Möglichkeit 6,7 oder noch mehr Listen sich für eine Wahl aufzustellen. Meist sind viele der Kandidaten nur Listenfüller ohne ernste Ambitionen in der Politik. Eine kleinere Partei hat nicht die nötigen Ressourcen mehrere Listen zu nominieren und hat so gar nicht wirklich die Möglichkeit mit gleich viel Kandidaten zur Wahlanzutreten.
(Zusätzlich entstehen noch höhere Kosten und mehr Abfall bei den Wahlzettel selbst)

Timeline

16.02.20

Anliegen eingereicht.