Kommentare
Neuen Kommentar hinzufügen
Joel Mi., 06.05.2020 - 14:48
Enrique Mi., 06.05.2020 - 15:51
Vielen Dank für Ihr Feedback! Um den Verwaltungsaufwand der Arbeitgeber so gering wie möglich zuhalten, kann eine zentrale Stelle geschaffen werden, welche die Mindestleistungen versichert. Ein Arbeitgeber, der sich an den Mindestleistungen zu 50% beteiligt, hat dadurch keinen Verwaltungsaufwand. Die Zusatzvorsorge kann jeder Arbeitnehmer selbständig abschliessen und einbezahlen.
Stefan Do., 14.05.2020 - 19:32
Also der Arbeitgeber soll sich nicht mehr um die Vorsorge seiner Angestellten scheren und seine eigene Kosten minimieren. Gratulation -.-
Arbeitnehmer sollen frei entscheiden können, bei welcher Versicherung sie ihr BVG abschliessen möchten.
Bereits heute versichert das BVG, zusammen mit den Leistungen der ersten Säule, 60% unseres aktuellen Lebensstandards. Doch anders als bei der privaten Vorsorge oder der Krankenkasse, wählt nicht der Arbeitnehmer die Versicherung sondern der Arbeitgeber. Dies kann dazu führen, dass gewisse Arbeitnehmer benachteiligt werden und es zu Lücken in der Vorsorge kommt. Wie kann man dagegen vorgehen? Jeder Arbeitnehmer soll selbständig und frei die Vorsorgestiftung wählen können. Der Arbeitgeber beteiligt sich an der gesetzlichen Mindestleistung zu 50%.
Timeline
12.02.20
Anliegen eingereicht.
Sehr interessant, aber ich denke das führt nur zu mehr Bürokratischen Kram, welcher nicht nötig wären, die Normalbürger noch mehr zu belasten. Vorallem für Personen welche nicht mal die 3. Säule kennen, Personen die schlecht deutsch sprechen und vielleicht nur Temporär/ Saisonal angestellt sind.