Einkommenssteuer anpassen

Autor
Marcel Walter
Status
Eingereicht
Kanal / Trägerschaft

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Beschreibung des Anliegens

Ich schlage für die Schweizer Einkommenssteuern (insbesondere die direkte Bundessteuer) ein Flat-Rate-Tax System vor (mit einigen wenigen zusätzlichen Abzügen), bei dem jeder Steuerpflichtige einzeln besteuert wird (Individualbesteuerung).

Zur Berechnung des steuerbaren Abkommens schlage ich vor, die Summe aller netto Einkommen des Steuerpflichtigen minus den heute bereits bestehenden Abzug für Mehrkosten der Verpflegung zu verwenden. Alle mit einem so berechneten steuerbaren Einkommen unter einer Grenze von beispielsweise 20‘000 CHF sollen keine Steuern zahlen müssen.

Für die Steuerberechnung wird auf das steuerbare Einkommen zuerst ein Einheitssteuersatz angewendet, anschliessend wird vom zuvor berechneten Betrag ein für alle gleich hoher Betrag abgezogen.

Zusätzlich zum Sozialabzug, der für alle automatisch abgezogen wird, schlage ich noch einige wenige zusätzliche Abzüge vor, die nach der Anwendung des Einheitssteuersatzes abgezogen werden, um die Steuer sozialverträglicher zu machen. Diese Abzüge werden nur mit entsprechenden Belegen gewährt.

1. Für alle in der Schweiz gültigen Monats- und Jahresabonnements des öffentlichen Verkehrs, dazu zählen auch Halbtax und Generalabonnement (GA), kann ein noch festzulegender Prozentsatz (z.B. 25%) vom Preis des öV-Abonnements von der Steuer abgezogen werden. So werden Pendler gefördert, die den öffentlichen Verkehr benutzen. Um nicht zu viel Bürokratie zu schaffen, sind Einzeltickets und Tageskarten nicht von der Steuer abzugsfähig.

2. Für alle, deren Hauptwohnsitz in noch genau zu definierenden Zonen (ländliche Gebiete) liegt, gibt es einen Pauschalabzug. So werden auch diejenigen entlastet, die in Gebieten mit einem schlechteren Angebot des öffentlichen Verkehrs wohnen und deshalb auf ein Auto angewiesen sind. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn eine Abgabe auf Treibstoffe (Benzin, Diesel) eingeführt wird. Gleichzeitig fördert der Pausalabzug aber diejenigen, die in Gebieten mit schlechten öV-Verbindungen wohnen und zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs sind. Auch schafft der Pauschalabzug den Anreiz, möglichst wenig und treibstoff-sparend zu fahren.

3. Analog zum Punkt 2 soll es einen Pauschalabzug für all diejenigen geben, die in den noch genau zu definierenden Zonen (ländliche Gebiete) arbeiten (Sitz des Hauptarbeitgebers ist ausschlaggebend). Die Begründung ist dieselbe wie für Punkt 2.

4. Für jedes minderjährige Kind im eigenen Haushalt kann ein fixer Betrag von der Steuer abgezogen werden. Leben beide Elternteile zusammen, können beide Elternteile den einfachen Betrag von ihrer Steuer abziehen. Ansonsten kann das alleinerziehende Elternteil den doppelten Abzug beanspruchen, das andere Elternteil hingegen keinen.

5. Für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen soll ein noch festzulegender Prozentsatz der Kosten, die der Steuerpflichtige selbst tragen musste, von der Steuer abgezogen werden können. So können Weiterbildungen gefördert und die Chancengleichheit erhöht werden.

6. Ein noch zu definierender Prozentsatz von Krankheits- und Unfallkosten, die der Steuerpflichtige selbst tragen musste, soll von der Steuer abgezogen werden können. So können Steuerpflichtige mit einem Unfall bzw. einer Krankheit entlastet werden.

7. Gegebenenfalls kann ein Abzug für den Unterhalt der eigenen Liegenschaft sinnvoll sein, damit der Unterhalt der Liegenschaft nicht vernachlässigt wird. Der Abzug sollte dann nur proportional zur Nutzfläche der Liegenschaft sein.

Ist das Endresultat der Steuererklärung (d.h. nach allen Abzügen) negativ (zu erwarten bei Steuerpflichtigen mit tiefem Einkommen), wird dieser Betrag an den Steuerpflichtigen ausbezahlt. So wird der Fehlanreiz, dass man sich ein öV-Abonnement nur so lange kauft und sich nur so lange weiterbildet, wie es von der Steuer abziehbar ist, vermieden.

Der Einheitssteuersatz und die Beträge der Abzüge sind so zu wählen, dass die Steuereinnahmen weder (markant) steigen noch sinken.

Begründung

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird das Einkommenssteuersystem der Schweiz einfacher und transparenter, was auch den Kontrollaufwand der Verwaltung reduziert. Gleichzeitig werden Fehlanreize beseitigt. Zum Beispiel würde mit der Individualsteuer der Arbeitsanreiz des Zweitverdieners/der Zweitverdienerin deutlich steigen (gegenüber der heutigen Ehegattenbesteuerung mit Steuerprogression).

Durch das System einer Flat-Rate-Tax werden tiefere Einkommen weiterhin weniger durch die Einkommenssteuer belastet als höhere Einkommen. Mit den zusätzlichen Abzügen werden Anreize für ein klimabewusstes Verhalten (im Verkehrssektor) geschaffen, ohne diejenigen zu vergessen, welche auf Grund ihres Wohn- oder Arbeitsortes nicht so leicht auf ein Auto verzichten können. Der Anreiz für Weiterbildungen und die Entlastung von Eltern werden beibehalten.

Timeline

02.03.20

Anliegen eingereicht.