Vollbeschäftigungsinitiative - Gründung eines Initiativkomitees

Autor
Remo Dürr
Status
Eingereicht
Kanal / Trägerschaft
PolitikerInnen

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Beschreibung des Anliegens

Initiativtext

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Art. 13 Recht auf entgeltliche Beschäftigung und auf standarderhaltende Entlöhnung
1 Jeder oder jede mündige, arbeitsfähige und arbeitswillige Schweizer Staatsbürger und Staatsbürgerin sowie jeder oder jede mündige, arbeitsfähige und arbeitswillige Inhaber und Inhaberin einer Schweizer Niederlassungsbewilligung, der/die seine/ihre unselbstständige Arbeitsstelle im ersten Arbeitsmarkt verliert oder eine solche Arbeitsstelle sucht, hat Anspruch auf eine von Bund oder Kanton organisierte, gemeinnützige oder soziale Beschäftigung im zweiten Arbeitsmarkt, die nicht in Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt steht oder für die es keinen Markt gibt (z.B. Tätigkeiten in karitativen und sozialen Einrichtungen und Organisationen).
2Jeder oder jede mündige, arbeitsfähige und arbeitswillige Schweizer Staatsbürger und Staatsbürgerin sowie jeder oder jede mündige, arbeitsfähige und arbeitswillige Inhaber und Inhaberin einer Schweizer Niederlassungsbewilligung hat Anspruch auf eine wirtschaftlich relevante Aus- oder Weiterbildung. Zu diesem Zweck wird ein nationaler Bildungsfonds errichtet, der von den erwerbstätigen Personen mit einem Prozent ihres Bruttolohnes finanziert wird.
3 Jedes private Unternehmen, welches in der Schweiz ansässig ist oder Niederlassungen in der Schweiz besitzt, hat bei der Anschaffung und Einsetzung von Robotern eine Steuer zu entrichten, mit welcher Arbeitsplätze im zweiten Arbeitsmarkt finanziert wird.

Ausführungen zum Initiativtext
Wer seine unselbstständige Arbeitsstelle im ersten Arbeitsmarkt verliert (Primärbeschäftigte), kann wählen, ob er/sie eine von Bund oder Kanton organisierte Arbeit im zweiten Arbeitsmarkt verrichten oder eine durch den nationalen Bildungsfonds finanzierte, wirtschaftlich relevante Aus- oder Weiterbildung absolvieren möchte und sich weiterhin um eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt bemühen wird (max. 1 Ausbildung und max. 2 Weiterbildungen pro Rahmenfrist). Beschäftigte im zweiten Arbeitsmarkt (Sekundärbeschäftigte) verrichten gemeinnützige Arbeiten in sozialen und karitativen Einrichtungen und Oranisationen wie Hilfswerke, Privatpflege, Altersheime, Kinderbetreuung, politische Ämter, öffentliche Dienste, Kultur- und Sportvereine, Existenzgründung usw.
Zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen von Sekundärbeschäftigten zahlt jede erwerbstätige Person einen Prozent ihres monatlichen Bruttolohnes in den Bildungsfonds ein. Personen, die eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren, erhalten während ihrer Aus- oder Weiterbildung ein Einkommen in der Höhe eines Sekundärbeschäftigten und bemühen sich weiterhin um eine feste Anstellung im ersten Arbeitsmarkt.
Die Arbeitsstellen im zweiten Arbeitsmarkt werden unter anderem durch die Besteuerung von Arbeitsrobotern im ersten Arbeitsmarkt finanziert. Die Höhe der Robotersteuer bemisst sich an der Zahl der durch Roboter ersetzten Arbeitskräfte. Als Roboter gilt eine Maschine, die menschenähnliche Elemente wie bewegliche Arme, Beine und/oder einen beweglichen Rumpf besitzt.

Begründung

Es geht um die Zukunft unserer Kinder und um die Schweiz im Allgemeinen.
Im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung und Roboterisierung und die dadurch mittel- und langfristig drohende Massenarbeitslosigkeit und Überlastung der Sozialwerke ist eine Umstrukturierung des Berufs-, Bildungs- und Sozialwesens unserer Meinung nach eine unabdingbare Notwendigkeit. Bei einer Erwerbslosenquote von rund 5 % gemäss Definition des Internationalen Arbeitsamtes (ILO) liegt die Schweiz gerade einmal auf Platz 13 (Stand 2019) und somit hinter Deutschland, Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Polen und anderen europäischen Ländern. Damit ist die Schweiz in Bezug auf die Erwerbslosenquote nur noch europäisches Mittelmass. Die Arbeitslosenquote der Schweiz nach nationaler Definition der SECO, welche ausgesteuerte und andere vom Arbeitsamt nicht erfasste Personen unberücksichtigt lässt, liegt bei 2,3 Prozent (Stand 2019) und vermittelt demnach ein trügerisches Bild des tatsächlichen Ausmasses. Laut einer Statistik fängt die Diskriminierung älterer Arbeitnehmer in manchen Branchen immer früher statt beziehungsweise mit der Zunahme der gesetzlichen Sozialabgaben, also bereits mit 45 Jahren. Die Zeitspanne des idealen Erwerbstätigenalters wird aus eigener Erfahrung immer kleiner. Selbst qualifizierte Arbeitnehmer, welche die Altersgrenze überschritten haben, finden nur mit grosser Mühe eine feste, existenzsichernde Anstellung oder überhaupt keine mehr. Die Vollbeschäftigungsinitiative, welche als realistische Alternative zum bedingungslosen Grundeinkommen gesehen werden kann, schafft leistungsorientierte Anreize, ermöglicht eine maximale Wertschöpfung und lässt jeden Bürger und jede Bürgerin am Arbeits-, Zivil- und Sozialleben teilhaben.
Dass es sich bei der drohenden Massenarbeitslosigkeit nicht um Panikmache handelt, sondern um eine ernst zu nehmende Problematik, zeigt ein Bericht vom Marktforschungsunternehmen futurezone.at: Demzufolge sollen 6 Prozent sämtlicher Arbeitsstellen allein in den USA schon in den nächsten 5 Jahren obsolet gemacht werden.
Zitat aus einem Bericht von futurezone.at: “Heutige Systeme wie Chatbots, selbstfahrende Autos und die persönlichen Softwareassistenten von Amazon, Apple und Google seien nur die Vorboten von weitaus leistungsfähigeren Systemen, die etwa den Kontakt zu Kunden oder eben Fahrdienste in den kommenden Jahren übernehmen werden, heisst es in der Analyse. Bis 2021 wird eine disruptive Flutwelle über uns hereinbrechen. Auf künstlicher Intelligenz basierte Systeme werden Jobs übernehmen, die größten Auswirkungen wird es in den Bereichen Transport, Logistik und Kundendienst geben.“
Eine weitere Studie hatte darauf hingewiesen, dass die fortschreitende Digitalisierung einschneidende Veränderungen im Arbeitsmarkt zur Folge haben wird: “Die Aussichten für den Arbeitsmarkt durch die fortschreitende Computerisierung sehen nicht grossartig aus: Fast die Hälfte aller Beschäftigten muss damit rechnen, dass ihre Jobs mittelfristig durch Maschinen erledigt werden. Nach einer Analyse des Unternehmensberaters A.T. Kearney sind in den nächsten 20 Jahren 318 und damit ein Viertel aller Jobprofile einem hohen Automatisierungsrisiko für die nächsten zwei Dekaden ausgesetzt. Der mögliche Effekt für den Arbeitsmarkt ist drastisch, weil in diesen Bereichen fast die Hälfte der Arbeitnehmer tätig ist.“
Der Nobelpreisträger und Ökonom Robert Shiller warnt im Interview mit einem Anlegermagazin der Handelszeitung vor der Roboterisierung der Arbeitswelt: “Die Technologie zerstöre das Gleichgewicht in allen Branchen, und heute angesehene Berufe wie Arzt, Anwalt und Professor würden durch künstliche Intelligenz ersetzt. “Selbst ich als Professor bin nicht geschützt“, sagt er im Interview. Zwar sei es heute noch nicht so weit. Aber innert der kommenden Jahrzehnten werde künstliche Intelligenz omnipräsent sein: “Ich persönlich habe Angst – und nicht nur um meine Enkelkinder. Und ich glaube nicht, dass ich der Einzige bin.“

Timeline

04.03.20

Anliegen eingereicht.