Aufgrund der Gesetzesformulierung werden Vergewaltigungstäter/-innen gar nicht oder zu milde bestraft!

Autor
Sira Vogt
Status
Eingereicht
Kanal / Trägerschaft

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Beschreibung des Anliegens

Aktuell lautet das Gesetz wie folgt:

Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Gemäss Gesetz können männliche Personen nicht vergewaltigt werden. Unserer Meinung nach kann jede Person vergewaltigt werden. Damit ein Vergewaltiger Schuldig ist muss das Vergewaltigungsopfer sich wehren und "Nein" sagen. Was ist wenn das Vergewaltigungsopfer nicht mehr dazu im Stande war? Gemäss Gesetz ist es nur eine Vergewaltigung wenn das männliche Geschlechtsteil in das weibliche Geschlechtsteil eindringt, jedoch ist es auch eine Vergewaltigung durch Anus und Mund. Dieses Gesetz muss umgeschrieben werden!

Timeline

09.02.22

Anliegen eingereicht.