Gegenwärtig erhält ein in der Schweiz geborenes Kind das Schweizer Bürgerrecht erst, wenn ein Elternteil im Besitz der Schweizer Staatsangehörigkeit ist oder wenn fünf Jahre Volks- oder Mittelschulstufe absolviert wurden. Da Kinder ausländischer Eltern bei Geburt in der Schweiz keine Gelegenheit auf das Schweizer Bürgerrecht haben, soll eine kleine Veränderung dieses Gesetztes verabschiedet werden: Kinder, dessen ausländische Eltern mindestens den Aufenthaltstitel C besitzen, sollen ein automatisches Recht auf die Schweizer Bürgerschaft haben. Denn diese Kinder werden in das Leben in der Schweiz integriert und werden die obligatorische Volksschule in der Schweiz besuchen.
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18.03.22
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