Einführung Stimmrecht ab Ausländerausweis C

Autor
Leonie Leuenberger
Status
Eingereicht
Kanal / Trägerschaft

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Beschreibung des Anliegens

Der Ausländerausweis C kann erst nach 10 Jahren beantragt werden somit muss die Person bereits gut integriert sein. Entweder muss die Person einen Sprachkurs abschliessen oder beweisen, dass eine Ausbildung auf eine Schweizer Landessprache abgeschlossen wurde. Ausserdem dürfen keine Straftaten getätigt worden sein.

Eine Person mit Ausweis C unterscheidet sich nur in einem Punkt von einem "Schweizer". Er*Sie hat keine Stimmberechtigung. Dies sollte sich ändern:

- ca. 1/4 der Bevölkerung sind Ausländer und können nicht über die Zukunft der Schweiz bestimmen.
- Auch Ausländer zahlen Steuern, können ihre Firmen eröffnen etc. (Ausländer haben auch Führungspositionen, in denen sie Einfluss nehmen können) also wieso nicht auch stimmberechtigt sein?
- Der Test für die Einbürgerung ist nicht verhältnismässig - viele Schweizer, die hier geboren sind und Schweizer Wurzeln haben, würden diesen Test nicht bestehen.
- Steigerung der Integration der Immigranten - es fördert die Integration, kann zu mehr Motivation bei den entsprechenden Personen führen um zb. die Sprache zu lernen.

Timeline

16.03.22

Anliegen eingereicht.