Beschreibung des Anliegens
Abgelaufene oder nicht der Vorschrift entsprechende Lebensmittel kann man einem Lokal (institutionell) abgeben. Diese (gemeinnützige) Organisationen geben diese Lebensmittel entweder zum Gebrauch weiter (z. B. Schweizertafel Organisation) oder verarbeiten sie selbst zu einem essbaren Produkt. Spezialisten werden diese Lebensmittel anschauen und bewerten, ob man dies noch brauchen kann, bevor man diese weitergibt oder selbst verarbeitet.
Timeline
23.02.22
Anliegen eingereicht.
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