Integration und politisches Engagement von geflüchteten Menschen in der Schweiz

Autor
Dua Almizori
Status
Eingereicht
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Beschreibung des Anliegens

In der Schweiz können Geflüchtete über viele Sachen, die sie direkt betreffen, nicht selber entscheiden. Es wird über sie gesprochen, nicht mit ihnen! Es gibt die Frauen- oder die Jugendsession in der Schweiz und eine Migrant:innen-Session in Basel – seit 2021 gibt es endlich auch ein Flüchtlingsparlament. Durch dieses bekommen auch Geflüchtete eine politische Stimme!

Hier schicke ich Ihnen eine Übersicht über unsere Empfehlungen an Schweizer Politik:

1. Kommission: Bessere Lebensbedingungen für abgewiesene Geflüchteten
1.1. «Flüchtlingsparlament fordert, dass abgewiesene Personen, welche aus politischen oder gesundheitlichen Gründen oder wegen einem fehlenden Migrationsabkommen nicht ins Heimatland zurückgeführt werden können, eine vorläufige Aufnahme in der Schweiz erhalten.»
Begründung
Es gibt tausende Langzeit-Abgewiesene, die bis 5, 10 Jahren oder mehr in Asylunterkünften wohnen, da sie nicht ins ihr Heimatland zurückkehren können, und immer noch in einer prekären und unwürdigen Situation leben. Die Realität und Erfahrung zeigen, dass diese Leute die Schweiz sehr selten freiwillig verlassen und in ihr Heimatland zurückkehren. Sie haben in der Schweiz keinerlei Recht auf Arbeit, Ausbildung und Integrationsmöglichkeiten. Sie haben keine Perspektiven. Unter diesen Bedingungen sind die psychische und körperliche Gesundheit und das Wohlergehen der Betroffenen gefährdet. Das Nothilfesystem für Abgewiesene in der Schweiz verletzt ganz klar die Menschenrechte und die Menschenwürde.
Die Situation von Afghanistan soll als gutes Beispiel dienen. SEM beschreibt die Situation in Afghanistan als humanitäre Krise und gibt seit Januar 2022 den Asylsuchenden eine F-Bewilligung (F-Ausländer). Dies soll für andere Flüchtlinge gelten.
1.2. «Flüchtlingsparlament fordert, dass die Kriterien für Härtefallgesuche vereinfacht werden und bei Ablehnung auf Kantonsebene eine Beschwerde auf kantonaler und Bundesebene möglich sein soll. Zudem soll eine Parteistellung auf kantonaler Ebene gewährt werden.»
Begründung
Beim Härtefallgesuch müssen Abgewiesene ihre Integrationsbemühungen beweisen. Wie sollen sie dies aber machen, wenn sie in einem Rückkehrzentrum leben müssen ohne jeglichen Kontakt zur Schweizer Bevölkerung? Wie sollen sie in der Arbeitswelt integriert sein, wenn sie nicht arbeiten dürfen? Es gibt Widersprüche zwischen den Kriterien für Härtefallgesuche und den Gesetzen bzw. den Verordnungen.
Manche Kantone begrüssen Härtefallgesuche, andere empfehlen kaum ein Härtefallgesuch ans SEM. Aktuell hat die abgewiesene Person keine Möglichkeit, um beim Kanton zu rekurrieren. Die Frist „ab 5 Jahren“ ist zu vage, manche Kantone verlangen mehr, sogar mindestens 10 Jahre. Diese Formulierung gibt den Kantonen zu viel Spielraum. Es sollte ein einheitliches Gesetz mit einem Anrecht auf ein Gesuch für Menschen, die eine bestimmte Zeit in der Schweiz leben, geben. Zudem ist die aktuelle minimale Wartezeit (5 Jahre oder mehr) zu lange und verursacht unnötiges Leiden und hohe Kosten.
1.3. «Flüchtlingsparlament kritisiert die Praxis der Eingrenzung in einigen Kantonen und fordern die allgemeine Aufhebung der Eingrenzung/Ausgrenzung (Rayon-Auflage) der abgewiesenen Asylbewerber*innen.»
Begründung
Isolation und die Verweigerung der Bewegungsfreiheit ohne stichfeste richterliche Begründung wie Gefährdung der Öffentlichkeit verstossen gegen die Menschenrechte! Durch die Rayon-Auflage wird der Kontakt zur Schweizer Bevölkerung erschwert. Es ist eine zermürbende Situation für die Betroffenen. Es gibt abgewiesene Personen, die Familienangehörige und Freund*innen in der Schweiz haben, die sie aber aufgrund der Rayon-Auflage nicht besuchen dürfen. Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie psychisch belastend die Isolation sein kann. Die abgewiesenen Personen erleben diese Isolation im Alltag und können sich nicht dagegen wehren.

2. Kommission: Gleiche Rechte für Geflüchtete mit Beeinträchtigung
2.1. «Geflüchtete Menschen mit Beeinträchtigung sollten einen vom Status unabhängigen, gleichberechtigten und national einheitlichen Zugang zur IV haben.»
Begründung
Geflüchtete Menschen mit Beeinträchtigung werden oft beim Zugang zur IV ungerecht behandelt und ausgeschlossen. Diese ungerechte Behandlung passiert aus unterschiedlichen Gründen. Zum Beispiel: Aufenthaltsbewilligung, fehlende Bildung und Sprache, Unwissen über ihre Rechte und Pflichten, fehlende Begleitung usw.
2.2. «Wir empfehlen eine bedürfnisorientierte Unterstützung der geflüchteten Menschen mit Beeinträchtigung durch Begleitung, Beratung und Infoveranstaltungen, sodass die Rechte umgesetzt werden und gleichzeitig die Integration gewährleistet ist. Dazu gehören auch NGO-Projekte zur Gleichberechtigung und Integration der Geflüchteten mit Beeinträchtigung.»
Begründung
Geflüchtete Menschen mit Beeinträchtigung brauchen eine enge und individuelle Beratung und Begleitung im Alltag, um ihr schwierige Lebenssituation zu bewältigen. Sie brauchen oft Rechtsberatung, Kulturvermittlung und Brückenbauer*innen im Alltag.
Geflüchtete Eltern mit beeinträchtigten Kindern sind oft belastet und es gelingt ihnen weniger gut, sich zu integrieren, obwohl sie das Potential hätten. Eine spezialisierte Unterstützung könnte eine Entlastung sein, damit sich die Eltern besser um die Integration der Kinder kümmern könnten.
Geflüchtete Menschen mit Beeinträchtigung sollten durch Informationsveranstaltungen für ihre Rechte und Pflichten sensibilisiert werden. Für Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen braucht es in der Regel Informationen in den Erstsprachen.
Obwohl das Recht auf Bildung für alle gilt, wird es aber nicht immer umgesetzt. Deswegen empfehlen wir eine sofortige integrative Umsetzung des Rechts auf Bildung für alle Kinder mit Beeinträchtigung im Asylsystem, auch abgewiesene Kinder.
Die Wohnsituation für geflüchtete Menschen mit Beeinträchtigung ist nicht immer geeignet, insbesondere für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung. Deshalb fordern wir eine sichere und geeignete Wohnung für sie, inklusive für geflüchtete Familien mit beeinträchtigten Kindern.
Auch geflüchtete Menschen mit Beeinträchtigung haben das Recht, ihre Stimme bei Entscheidungstragenden zu erheben. Das Flüchtlingsparlament fordert von NCBI Schweiz evtl. in Zusammenarbeit mit UNHCR Schweiz, Schweizerischer Flüchtlingshilfe, terre des hommes schweiz und anderen NGOs die Lancierung eines Projektes zur Gleichberechtigung von Geflüchteten mit Beeinträchtigung.“
2.3. «Die Dienstleistung und das Engagement der geflüchteten Eltern mit Kindern mit Beeinträchtigung sollten als eine Arbeit anerkannt werden und dementsprechend entlöhnt werden.»
Begründung
Geflüchtete sowie andere Eltern mit beeinträchtigten Kindern leisten grosse Pflegearbeit, auch wenn die Kinder leicht beeinträchtigt sind. Deshalb empfehlen wir einen Lohn und Spesen für die Pflegearbeit, die Eltern für ihre beeinträchtigten Kinder leisten, auch ohne pflegerische Ausbildung. Zudem soll die Pflegearbeit der Eltern anerkannt werden, sodass sie nicht als erwerbslos gelten. Oft muss man in der Schweiz ein Zertifikat haben, sodass die Arbeit anerkannt wird. Deshalb fordern wir eine zertifizierte kostenlose Aus- oder Weiterbildung für die Eltern, die ihre Kinder mit Beeinträchtigung pflegen. Die Kosten sollten von den Gemeinden bzw. Sozialamt übernommen werden.

3. Kommission: Faire Asylanhörung, Asylgründe und Asylentscheide
3.1. «Das Flüchtlingsparlament fordert, dass die Militärdienstverweigerung in Ländern mit Diktatur, in denen das Militär zur Bekämpfung des Willens des Volkes genutzt wird, als Asylgrund anerkannt wird.»
Begründung
Ein Beispiel: In der Schweiz bekommen Syrer*innen seit 2017 nicht mehr Asyl, wenn sie den Militärdienst verweigert haben, auch wenn sie persönlich verfolgt werden. Das Assad-Regime und die Anhänger*innen betrachten diese Menschen als Verräter*innen, die unmenschlich bestraft werden sollen. Die syrische Armee ist eine Armee geworden, deren Ziel es ist, das Land grossenteils zu zerstören. Es begeht schlimme Verbrechen gegen die syrische Bevölkerung. Wenn man den Militärdienst verweigert, kommt man ins Gefängnis, wird gefoltert, etc., trotzdem ist das aktuell kein Asylgrund für die Schweiz. In Syrien bekommen Personen, die nicht ins Militär gehen in Friedenszeiten 1-6 Monate Freiheitsstrafe, in Kriegszeiten werden sie 1-5 Jahre inhaftiert. Ab 19 Jahren müssen alle Männer ins Militär.
Auch in Eritrea und andere Diktaturen ist Dienstverweigerung nicht mehr ein Asylgrund, obwohl Dienstverweigerung schwer bestraft und das Militär gegen das Volk eingesetzt wird. Vergleiche zwischen Militärdienstverweigerung in der Schweiz und in Diktaturen sind irreführend.
3.2. «Das Flüchtlingsparlament fordert, dass Asylsuchende nach Bedarf eine psychologische Begleitung vor, während und nach der Asylanhörung durch medizinische Fachpersonen mit Kulturvermittlung bekommen.»
Begründung
Geflüchtete erleben während der Flucht verschiedene Traumata. Zum Beispiel gibt es Frauen, die vergewaltigt wurden oder sonst Gewalt erlebt haben - im Herkunftsland oder auf dem Fluchtweg. Die Traumata und die Gewalt, die auf dem Weg passiert sind, sollen auch eine Rolle spielen in der Asylanhörung. Über Trauma zu reden, ist oft ein Tabu, deswegen erzählen Geflüchtete an den Asylanhörungen nicht alles, was sie erlebt haben. Das hat manchmal einen negativen Einfluss auf den Asylentscheid. Die Asylsuchenden sollten verstehen, dass sie sich für das, was sie erlebt haben, nicht schämen müssen, sondern darüber reden sollen. Eine Begleitung in der Muttersprache wäre am zielführendsten, denn so können sie ihre Gefühle besser ausdrücken.
Asylsuchende sollen ein Sicherheitsgefühl bekommen. Das Ziel sollte sein, den Leuten möglichst viel Sicherheit zu geben. Die Schweiz ist ein fortschrittliches Land, was psychologische Unterstützung anbelangt. Diese Unterstützung soll fair verteilt sein und auch Geflüchteten angeboten werden. Wenn es keine Fachpersonen gibt, die die Muttersprache sprechen, sollen Brückenbauer*innen und interkulturelle Dolmetschende eingesetzt werden, die vermitteln können.
Eine Vertrauensperson darf sich aktuell bei Asylanhörungen nicht einmischen, nur ruhig dasitzen. Das Brückenbauer-Konzept könnte die Rolle der Vertrauensperson verstärken. Brückenbauer*innen sollen vor und während der Anhörung beraten und begleiten. Die Brückenbauer*innen müssen F- oder B-Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz haben, um der Situation der Geflüchteten besser nachvollziehen zu können.
3.3. (Empfehlung als Reserve):«Das Flüchtlingsparlament fordert, dass die Beschwerdefrist für den Asylentscheid beim beschleunigten Asylverfahren von 5 auf 10 Tage verlängert wird.»
Begründung
In der kurzen Zeit von 5 Tagen haben viele Asylsuchende kein Netzwerk, um Anwält*innen zu finden. Diejenigen von den Hilfswerken haben oft keine Zeit dafür. Im erweiterten Asylverfahren hat man 30 Tage Beschwerdefrist. Seit der Einführung des beschleunigten Verfahrens im Jahre 2019 wird diese Verlängerung gefordert und wir müssen das nochmals zur Sprache bringen.
3.4. (Empfehlung als Reserve): «Das Flüchtlingsparlament fordert, dass Befrager*innen, weitere beteiligte SEM-Mitarbeitende und Richter*innen, die an Asylentscheiden beteiligt sind, regelmässig Weiterbildungen besuchen sollten, wo sie sich mit den Themen Rassismus, Islamophobie, LGBTQI+, Sexismus, etc. auseinandersetzen.»
Begründung
Diese Personen haben viel Macht über Lebensschicksale. Mit nur einer Weiterbildung diskriminierende Weltanschauungen abzusetzen, ist sehr schwierig.

4. Kommission: Begegnung und Austausch mit SEM
4.1. «Das Flüchtlingsparlament fordert vom SEM ein sofortiges und vereinfachtes Verfahren (humanitäres Visum, Status S oder ähnliches) für bedrohte Menschen aus Afghanistan, die von einem der schrecklichsten Regime der Welt verfolgt werden. Ihnen sollte das Recht gewährt werden, mit ihrer Familie in der Schweiz in Frieden zu leben.»
Begründung
Nach der Eroberung Afghanistans durch die Taliban am 15. August 2021 mussten Tausende von Afghan*innen das Land verlassen. Die Situation eskalierte, als die Zielpersonen von Taliban-Gruppierungen angegriffen und durchsucht wurden. Die Bilder aus Afghanistan und vom Flughafen Kabul haben die Welt schockiert. Während dieser Zeit versuchten andere Länder, den tausenden Menschen zu helfen, die in den letzten Jahren mit ihnen zusammengearbeitet hatten.
Auch die Schweiz gehörte zu den Ländern, die rund 250 afghanische Mitarbeitende des DEZA-Büros in Kabul evakuiert hat. Wegen der schwierigen Sicherheitslage im Land konnten nicht alle an Leib und Leben bedrohte Mitarbeitende der ehemaligen Regierung, der ausländischen Truppen und der internationalen Organisationen auf die Evakuierungsliste gesetzt werden. Tausende müssen sich immer noch verzweifelt in Afghanistan verstecken und darauf warten, bis sie von den Taliban gefasst und getötet werden. Diejenigen, die Glück hatten, gingen das Risiko ein und konnten sich und ihre Familie illegal in die Nachbarländer in Sicherheit bringen. Zu dieser Gruppe gehören auch viele Angehörige der in der Schweiz lebenden Geflüchteten, diese sind von der Verfolgung durch die Taliban direkt betroffen, darunter Kinder, Frauen und ältere Menschen. Das tägliche Geschehen in Afghanistan und politische Entscheidungen in den Nachbarländern sind für die Flüchtlinge in der Schweiz wie tägliche Albträume, mit denen sie heutzutage massiv konfrontiert sind.
Einer siebenmonatigen Reportage der New York Times zufolge, die am 12. April 2022 veröffentlicht wurde, sind fast 500 ehemalige Beamt*innen und Mitglieder der afghanischen Sicherheitskräfte von den Taliban gewaltsam getötet oder zum Verschwinden gebracht worden. Bei der Zahl 500 handelt es sich nur um die von offiziellen Quellen bestätigten Tötungen. Jeden Tag werden von dieser Terrorgruppe zahlreiche Menschen umgebracht, deren Tötungen aus Angst vor den Taliban und Bedrohung ihrer Familien nie bestätigt werden können. Laut Angaben vom schweizerischen Radio und Fernsehen SRF im Oktober 2021 hat das SEM fast 8000 Anträge für ein humanitäres Visum erhalten, von denen es nur in drei Fällen ein Visum erteilt hat. Wer diese Situation mit dem Schutzstatus S für ukrainische Geflüchtete vergleicht, stellt sich Fragen über die extrem unterschiedlichen Handlungen der Schweiz.
4.2. «Das Flüchtlingsparlament fordert, dass alle Personen, die mehr als 3 Jahre in Rückkehrzentren leben, ein Härtefallgesuch einreichen dürfen und ihre Anträge sollen berücksichtigt werden. Die Asylpraxis vom SEM betreffend Menschen aus Diktaturen wie Eritrea, Afghanistan und Iran soll angepasst werden, indem die Härtefallgesuche der Menschen aus diesen Ländern erleichtert behandelt werden. Das Flüchtlingsparlament unterstützt die Motion 21.3187 von NR Streiff-Feller ‚Ausserordentliche humanitäre Motion für Nothilfe beziehende Personen aus altrechtlichen Asylverfahren»
Begründung
Es gibt Personen, die schon sehr lange in Rückkehrzentren leben und erfahrungsgemäss bleiben, teilweise 10 oder 15 Jahre oder länger. Härtefallgesuche von Menschen sollen nicht abgelehnt werden, die in der Schweiz aufgewachsen sind oder ihr Leben schon lange da verbringen. Sie leiden deswegen psychisch z.B. unter Depression und leben ständig in starkem Stress. Ein solches Leben macht sie psychisch und körperlich krank. Niemand soll in einer so schmerzhaften und menschenunwürdigen Situation in der Schweiz leben. Neben den humanitären Gründen und den schwierigen Bedingungen für Langzeitaufenthalter*innen in Rückkehrzentren gibt es auch finanzielle Gründe: Die Schweiz zahlt jährlich hohe Ausgaben für Langzeitaufenthalter*innen in Rückkehrzentren. Stattdessen kann dieses Geld dafür eingesetzt werden, sie zu integrieren und ihnen eine Arbeit zu ermöglichen, produktiv zu sein und Steuern zu zahlen.
4.3. «Zahlreiche Geflüchtete besitzen einen F-Ausweis und haben kein Recht, ins Ausland zu reisen. Wir empfehlen dem SEM die Verordnung präziser anzuschauen und Ausnahmen unbürokratisch vorzusehen, sodass die Geflüchteten in den Schengenraum aus- und danach wieder einreisen können.»
Beispiel
Ein Geflüchteter, der in der Schweiz seit 10 Jahren mit F-Ausweis wohnt und dessen Schwester in Deutschland mit ähnlichem Ausweis lebt: Sie sind beide aus ihrem Heimatland geflüchtet und haben keine anderen Familienmitglieder, weil sie im Krieg gestorben sind. Es ist kein Luxus, sondern menschlich, wenn dieser Geflüchtete zu seiner Schwester nach Deutschland reisen und wieder in die Schweiz kommen darf. Das ist nur ein Beispiel, die meisten Geflüchteten in der Schweiz mit F-Status haben Geschwister oder Eltern im Schengenraum.
Frage ans SEM:
- Wie kann sich das Flüchtlingsparlament sich partizipativ bei der Anpassung von dieser Verordnung einbringen?
- Uns ist bewusst, dass diese Forderung in der Debatte im Parlament behandelt wurde. Dort hat das SEM erklärt, dass es auf der Ebene der Verordnung eine Anpassung machen könnte. Wir bitten das SEM freundlich, dies anzuschauen und eine Anpassung vorzunehmen.
“Aus- und Einreisemöglichkeit in den Schengenraum für Geflüchtete mit F-Ausweis: BBl 2020 7457, Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme)” (Seiten 7458-7459): https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2020/1945/de
„Neben der eigentlichen Umsetzung der Motion 15.3953 sollen die heutigen Regelungen für Reisen in einen anderen Staat als den Heimat- oder Herkunftsstaat für asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen aus Gründen der Rechtssicherheit neu auf Gesetzesstufe verankert werden. Anders als anerkannte Flüchtlinge brauchen vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen bereits heute eine Bewilligung für Reisen auch in solche Staaten. Neu wird ein Reiseverbot als Grundsatz festgelegt, bei welchem gestützt auf der heutigen restriktiven Bewilligungspraxis Ausnahmen gelten sollen.
Die Ausnahmen sollen auf Verordnungsstufe geregelt werden. Dabei sollen Reisen von vorläufig aufgenommenen und schutzbedürftigen Personen in andere Staaten als der Heimat- oder Herkunftsstaat aus besonderen persönlichen Gründen, insbesondere auch zu Integrationszwecken, im Einzelfall weiterhin bewilligt werden können. Asylsuchenden Personen soll eine Reise in einen solchen Staat hingegen nur noch dann bewilligt werden können, wenn dies für die Durchführung des Asyl- oder Wegweisungsverfahrens notwendig ist. Dies kann insbesondere für die Vorbereitung der Rückkehr in den Heimat- oder Herkunftsstaat erforderlich sein (z. B. zur Papierbeschaffung auf einer ausländischen Vertretung in einem Nachbarstaat der Schweiz).“.
Der Bundesrat hat im oben zitierten Bericht zum Vorstoss 20.063 und wiederholt in der parlamentarischen Debatte erklärt, dass die Regelung der Ausnahmen zum Reiseverbot für vorläufige aufgenommene Personen auf Verordnungsstufe und nicht im Gesetz geregelt werden sollen. Das Parlament folgte dieser Empfehlung vom Bundesrat, nachdem der Nationalrat anfänglich für Ausnahmen auf Gesetzesebene entschieden hatte. Das Flüchtlingsparlament sucht den Dialog mit SEM über Anpassungen in der Verordnung über Ausnahmen zum Reiseverbot zu Themen wie erlaubte Reisegründe, Prozeduren für Gesuche um eine Ausnahme, Rolle der Kantone und des Bunds in der Bearbeitung solcher Gesuche und ähnliche Fragen.

5. Kommission: Bildung für alle ohne Bedingungen
5.1. «Wir empfehlen einen gleichberechtigten, einheitlichen und unabhängigen Zugang zu Sprachkursen, Ausbildung und Hochschulen. Dieser Zugang soll unabhängig von Aufenthaltsstatus, Alter, “Rasse”, Religion, sexuelle Orientierung und Herkunft sein.»
Begründung
Nicht nur anerkannte Geflüchtete sollen die Chance auf eine Bildung haben, sondern alle Geflüchteten, unabhängig von erteilter oder eben auch nicht erteilter Aufenthaltsbewilligung. Das lange Warten in einem Asylheim belastet Geflüchtete sowohl physisch wie auch psychisch. Es kommt nicht nur den Geflüchteten zugute, wenn sie während des hängigen Entscheid-Prozesses einer Ausbildung nachgehen bzw. die lokale Landessprache erlernen können, sondern auch der Gesellschaft.
Der Zugang zu Sprachkursen wird je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt. Eine einheitliche einfache und offene Handhabung wäre daher wünschenswert. Bekanntlich ist in der Schweiz Zeit kostbar, deshalb sollte man die Wartezeit auf einen Entscheid nicht ungenutzt lassen.
5.2. «Wir empfehlen eine unabhängige Ombudsstelle spezifisch für Geflüchtete, welche über die Rechte und Pflichten informiert und bei Konflikten und unfairer Behandlung im Bereich der Bildung oder der Arbeitsintegration schlichtet.»
Begründung
Es entstehen oft Missverständnisse und Konflikte beim Zugang zur Bildung und Geflüchtete fühlen sich unfair behandelt. Das kann sie dabei behindern, ihre Ziele zu erreichen bzw. bessere Chance zu gewinnen. Geflüchtete kennen ihre Rechte und Pflichten manchmal ungenügend. Es wäre daher hilfreich über die Rechte und Pflichten informiert zu sein, damit - wenn bspw. jemandem von der Sozialhilfe eine Leistung verweigert wird, die dieser Person evtl. zustehen würde - die Person in der Lage ist, herauszufinden, was ihre Rechte und Pflichten sind und allenfalls dafür einzustehen und dagegen Einsprache einzureichen.
5.3. «Das Flüchtlingsparlament fordert einen gleichberechtigten Zugang zur Arbeitsintegration inklusive Schnuppermöglichkeiten oder Praktika. Dafür fordern wir eine enge Zusammenarbeit und Kooperation zwischen Arbeitgebenden (Firmen) und Integrationsfachstellen (Gemeinden, Kantone und Sozialamt), um den Zugang zur Arbeitsintegration inklusive Schnuppermöglichkeiten oder Praktika zu ermöglichen.»
Begründung
Die Möglichkeit einer Arbeitsintegration inklusive Schnuppermöglichkeiten oder Praktika für Geflüchtete ist eine dreifache Kooperation, an der Geflüchtete, Arbeitgebende und Behörden (kommunale und kantonale Sozial- bzw. Integrationsfachstellen) beteiligt sind. Deshalb braucht es eine enge Zusammenarbeit zwischen diesen drei Parteien, um den Zugang zur Arbeitsintegration zu erleichtern. Es sollen mehr Schnupperlehren für Geflüchtete angeboten werden. Zudem soll es ihnen möglich sein, als Gasthörer*innen an Vorlesungen an Universitäten/Fachhochschulen teilzunehmen. Zurzeit sind die Kosten für manche Studiengänge hoch, weshalb oftmals keine Kostenübernahme und eine voreingenommene ablehnende Entscheidung über die Studiums-Eignung von der Sozialbehörde oder Arbeitsintegrationsstelle getroffen wird.

6. Kommission: F-Bewilligung und S-Schutzstatus
6.1. «Flüchtlingsparlament fordert, dass die Aufenthaltsdauer mit F-Status beim Antrag für die Einbürgerung oder eine Niederlassungsbewilligung angerechnet wird.»
Begründung
Für eine Niederlassungsbewilligung oder Einbürgerung gibt es je nach Kanton unterschiedliche Anforderungen betreffend Aufenthaltsdauer. Für andere Ausländer*innen wird die Zeit in der Schweiz angerechnet, aber für diejenigen mit F-Status (vorläufige Aufnahme) wird diese Zeit in der Regel nicht angerechnet. Das ist ungerecht und eine unnötige zusätzliche Belastung für Menschen, die z.B. vor Krieg geflüchtet sind.
6.2. «Flüchtlingsparlament fordert eine neue Bezeichnung für den F-Status. Aktuell wird dieser als vorläufig aufgenommen benannt, was jedoch nicht der Realität entspricht. Diese Bezeichnung erschwert den Alltag und berufliche Integration. Viele Vertragspartner*innen wie Versicherungsgesellschaften, Vermieter:innen, Arbeitgebende und Mobil-Abo-Provider etc. möchten deshalb keinen Vertrag mit den sogenannten vorläufig Aufgenommenen eingehen.”
Begründung
Die Bezeichnung vorläufig aufgenommen entspricht zurzeit nicht der Wahrheit und sie ist irreführend. Die suggeriert, dass die Geflüchteten mit F-Status von einem Tag auf den anderen in ihre Heimatländer zurückgeschaffen werden können. Dieser Umstand erschwert die Vertragsschliessung mit Menschen mit F-Bewilligung. Einfache Verträge wie bspw. Mobil-Abonnente können aus diesem Grund nicht abgeschlossen werden. Zudem lassen sich viele Arbeitgebende und Vermieter:innen auf Verträge mit vorläufig Aufgenommen nicht ein, weil sie befürchten. Dies erschwert die berufliche und soziale Integration von vorläufig Aufgenommen sehr. Deshalb fordern wir die Anpassung der Bezeichnung “vorläufig Aufgenommene”.
6.3. «Das Flüchtlingsparlament unterstützt völlig den Schutzstatus S für ukrainische Geflüchtete, fragt jedoch nach, warum andere Schutzbedürftige z.B. aus Syrien oder Afghanistan den eingeschränkten Status F oder sogar eine Ablehnung erhalten. Flüchtlingsparlament fordert deshalb gleiche Rechte für alle Geflüchteten in der Schweiz. Das Flüchtlingsparlament fordert, dass alle geflüchteten Personen aus Kriegsgebieten einen S-Status bekommen.»
Begründung
Alle Leute, die die gleichen Kriterien wie die Geflüchteten aus der Ukraine erfüllen, sollen den S-Status bekommen. So haben auch sie die Chance auf einen schnellen Zugang zu Integration, Arbeit, Familiennachzug, Schutz, usw. ohne - wie aktuell - Jahre zu verlieren. Ihre Ressourcen sollen nicht verschwendet werden. Der Status S erfolgt ohne formellen Asylantrag, sondern wird gegeben, um effizient und effektiv zu schützen. Wenn der Krieg fertig ist und der Wiederaufbau beginnt, können sie einen Asylantrag einreichen oder zurückkehren. Diese Geflüchteten sind nicht in der Schweiz, weil sie ihr Land, die Familie, die Kultur verlassen möchten, sondern sie mussten das Land verlassen. Wenn man in Sicherheit zurückkehren kann, kehren viele freiwillig zurück.

7. Kommission: Tessin
7.1. “Flüchtlingsparlament fordert, dass anerkannte Flüchtlinge das Recht eingeräumt wird, ihre Wohnung selbständig zu suchen und zu bewerben. Ferner sollen sie spätestens nach drei Monaten nach der Zuweisung in den Kanton Tessin mit der Wohnungssuche beginnen dürfen. ”
Begründung
Die von der Schweiz ratifizierte Genfer Flüchtlingskonvention gewährt auf dem Gebiet der Sozialhilfe die gleiche Behandlung wie den Staatsbürger*innen. Aktuell werden jedoch anerkannte Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht, die vom Sozialamt bestimmt wird. Dies erschwert die gesellschaftliche Integration, da Geflüchtete untereinander leben. Ferner können Geflüchtete während der Bewerbungsphase die Tessiner Gepflogenheiten näher kennenlernen.

7.2. «Flüchtlingsparlament fordert die Etablierung einer unabhängigen Anlaufstelle für sozialhilferechtliche Angelegenheiten im Kanton Tessin»
Begründung
Bei Problemen mit Sozialarbeiter*innen fürchten viele Geflüchtete den Rechtsweg zu ergreifen, da sie künftige Konsequenzen (wie Schikane) befürchten. Sehr viele Mängel in der Sozialhilfe bleiben deshalb unberührt. Beispielsweise werden Geflüchtete über ihre nicht genügend aufgeklärt. Vieles bleibt unübersichtlich und ungewiss, was für Verwirrung sorgt. Zudem erschweren die fehlenden Sprachkenntnisse die selbständige Recherche. Eine unabhängige Anlaufstelle, die in mehrsprachig arbeitet, könnte die genannten Probleme lösen.


8. Kommission: Ukrainische Flüchtlinge
8.1. «Flüchtlingsparlament fordert die schnelle Rekrutierung und Ausbildung von zweisprachigen Menschen, um die vielen ukrainischen Geflüchteten und die Regelstruktur zu unterstützen.»
Begründung
Die Schweiz erwartet sehr viele Geflüchtete aus der Ukraine, viel mehr als aus allen anderen Ländern zusammen. Die Erfahrung mit den ersten 40‘000 Menschen (Stand Ende April 2022) zeigt, dass interkulturelle Dolmetschende für die Sprachen dieser Geflüchteten (Ukrainisch und Russisch) sowie zweisprachige Jurist*innen im Bereich Migrationsrecht und andere Unterstützungspersonen fehlen. Um die vielen ukrainischen Geflüchteten zu betreuen, zu informieren und zu beraten, werden viele Menschen angestellt, dabei sollten zweisprachige Menschen, die bisher freiwillige Arbeit geleistet haben, berücksichtigt werden. Diese Freiwilligen brauchen eine Professionalisierung und Unterstützung, um Burnouts und Überforderung zu vermeiden und um diese herausfordernde Situation wirksam bewältigen zu können.
Diese Menschen sollen durch regionale Zentren für Flüchtlingshilfe wie zum Beispiel SEEP vernetzt und unterstützt werden, um Weiterbildung, Supervision und Qualitätssicherung zu erhalten.
8.2. «Flüchtlingsparlament fordert angemessene erstsprachige psychologische Abklärung, Unterstützung und Behandlung für die vielen traumatisierten erwachsenen und minderjährigen ukrainischen Geflüchteten. Dafür braucht es die Rekrutierung, Weiterbildung und Anerkennung von psychologischen Fachpersonen aus der Ukraine bzw. zweisprachige Psychotherapeut*innen; Weiterbildung von fremdsprachigen bzw. zweisprachigen Brückenbauer*innen in Psychoedukation und Trauma-Begleitung sowie individuelle und Gruppenangebote.»
Begründung
Der Krieg traumatisiert Erwachsene sowie Kinder zuerst im Heimatland und dann auch weiterhin, obwohl sie in Sicherheit in der Schweiz angekommen sind. Die Bedürfnisse der Erwachsenen und Kinder, der schwer und leichter Traumatisierten unterscheiden sich. Es fehlt an fremdsprachigen psychotherapeutischen Fachpersonen, aber es gibt mehrere ukrainische Geflüchtete mit Erfahrung und Ausbildung, die mit flexibler Anerkennung und neuen Strukturen schnell wirksam sein könnten, um die Fixierung und Vertiefung der Traumatisierung zu vermeiden:
• Psychologische Gruppen in russischer und ukrainischer Sprache, um die Flüchtlinge über den Umgang mit ihren traumatischen Erfahrungen, über Schwierigkeiten und Möglichkeiten der Integration in einem anderen Land zu informieren und ihnen Methoden zur psychologischen Selbststabilisierung zu vermitteln.
• Identifikation von schwer traumatisierten Menschen, Bereitstellung von "psychologischer Ersthilfe" als Prävention von PTSD und Information über psychologische Hilfestellungen.
• Psychologische und kunsttherapeutische Unterstützung für Kinder und Jugendliche, um traumatische Erlebnisse zu verarbeiten.
• Psychologische Unterstützung für Menschen, die ehrenamtlich mit ukrainischen Flüchtlingen arbeiten.
• Sensibilisierung und Konfliktlösung für Gastfamilien.
8.3. «Flüchtlingsparlament fordert Informationsangebote über (Arbeits-Integration, Gesundheit und Rechte und Pflichten für ukrainische Geflüchtete in der Erstsprache.»
Begründung
Es braucht spezialisierte Beratung und Begleitung sowie online Informationen, für ukrainische Geflüchtete und Freiwillige, die sie unterstützen, um die anfängliche Willkommenskultur nachhaltig zu verankern und die sprachliche, kulturelle und berufliche Integration zu fördern. Sonst kann die Stimmung kippen, wenn Missverständnisse und gegenseitige Enttäuschungen das Zusammenleben prägen.
Mit Gruppenanlässen, Beratungsangeboten (online und Präsenz) und Infomaterialien (Kurzvideos, Text) in den Erstsprachen kann effizient und effektiv informiert werden. Diese Angebote sollen die spezielle Situation der ukrainischen Geflüchteten (Gastfamilien, Traumata, Schutzstatus S usw.) berücksichtigen.

9. Arbeitsgruppe 1: Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen
9.1. Einstufungsmodell für die Partnerorganisationen

9.2. Nachhaltigkeit: «Wir empfehlen dem Flüchtlingsparlament, dass es eine Arbeitsgruppe geben soll, welche sich um Fundraising und Partnerschaften kümmert.»
Begründung
Das Flüchtlingsparlament Schweiz ist schon eine Stimme für die Geflüchteten und soll noch verstärkt werden, um die Stimmen der Geflüchteten auf politischer Ebene zu erheben. Damit dies ermöglicht wird, braucht es gesunde Finanzen bzw. genügend finanzielle Mittel sowie kooperative Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen und Fachstellen. Wir haben dafür schon vieles vorbereitet wie Mailvorlage, Einstufungsmodel usw.
Partnerschaften: Das Flüchtlingsparlament arbeitet bereits mit folgenden Organisationen zusammen: UNHCR Schweiz und Liechtenstein, der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, terre des hommes schweiz, Migrationsfachstelle - reformierte Kirchen BE/JU/SO, Eritreischer Medienbund, Verein Netzwerk Asyl Aargau und Verein Mitstimme.
Wir haben 38 Vereinen und Organisationen analysiert, um für eine Partnerschaft anzufragen.

10. Arbeitsgruppe 2: Öffentlichkeitsarbeit für das Flüchtlingsparlament
10.1. «Wir führen Interviews mit Flüchtlingsparlamentarier*innen am 08. Mai durch, die von dort aus gepostet werden.»
10.1.1. Fragen für kurze Videointerviews – Berichte über Empfehlungen der Kommissionen und Produkte der Arbeitsgruppen
- Was bedeutet das Flüchtlingsparlament für dich? Warum nimmst du am Flüchtlingsparlament teil?
- Was sind die Ziele deiner Kommission? Warum findest du die Ziele deiner Kommission wichtig?
- Warum findest du das Flüchtlingsparlament wichtig?
- Denkst du, dass das Flüchtlingsparlament eine Veränderung in der Politik bewirken kann? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
- Welche Veränderungen wünschst du dir für die Zukunft?
10.1.2. Kommission 1 „Bessere Lebensbedingungen für abgewiesene Personen“: Welche Strategien und Projekte sollen Flüchtlingsparlamentarier*innen angehen?
- Welche Herausforderungen ergeben sich für Abgewiesene bei den Lebensbedingungen und Härtefallgesuchen?
- Gibt es Möglichkeiten, die Lebensbedingungen wie finanzierte Sprachkurse/ Beschäftigungsmöglichkeiten für (Langzeit-)Abgewiesene, Eingrenzungen zu verbessern? Wie unterscheidet sich dies in den Kantonen?
- Was müsste sich ändern, damit abgewiesene Personen bessere Möglichkeiten für ein Härtefallgesuch erhalten?
10.1.3. Kommission 2 „Gleiche Rechte für geflüchtete Menschen mit Beeinträchtigung“: Wie können sich die geflüchteten Menschen mit einer Behinderung in die Gesellschaft integrieren?
- Welche Lücken und Benachteiligungen ergeben sich für Geflüchtete mit einer Beeinträchtigung?
- Gibt es spezifische Angebote für geflüchtete Personen mit einer Beeinträchtigung? Wenn ja, welche? Funktionieren sie? Wenn nein, welche Angebote braucht es?
10.1.4. Kommission 3 „Faire Asylgründe, Asylanhörungen und Asylentscheide“ Wie können die Asylprozesse gerecht und vorurteilsfrei durchgeführt werden?
- Wie beurteilst du die Rolle des*der Dolmetscher*in für eine faire Asylanhörung?
- Welche Rolle spielt die Neutralität der zuhörenden Person für den Entscheid? Sind die Interviewer*innen neutral?
- Aus welchen Gründen sind die Asylprozesse heute nicht fair und vorurteilsfrei? Was kann verbessert werden?
10.1.5. Kommission 4 „Begegnung und Austausch mit dem SEM zu Themen wie Ausland-Reisen mit F-Status, Härtefallgesuche, Familiennachzug“: Welche Themen wollen Flüchtlingsparlamentarier*innen mit SEM besprechen?
- Wie gestaltet sich die Kommunikation mit dem SEM? Gibt es eine Möglichkeit für einen Austausch?
- Was erhofft ihr euch von einem Dialog mit SEM?
10.1.6. Kommission 5 „Bildung für alle – jetzt!: nationale und kantonale Vorstösse, Bildung und Arbeitsintegration“ Was sind die Prioritäten der Flüchtlingsparlamentarier*innen?
- Welche Lücken und Benachteiligungen ergeben sich im staatlichen Bildungsangebot für Geflüchtete?
- Was müsste geändert werden, damit geflüchtete Menschen die gleichen Chancen bezüglich Bildung erhalten wie nicht geflüchtete Menschen?
10.1.7. Kommission 6 „F-Status: Grundbedürfnisse und Lebensbedingungen von Geflüchteten mit F-Status verbessern: Welche Schwierigkeiten haben Leute mit F-Status auf kantonaler und nationaler Ebene?“
- Welche Schwierigkeiten haben Leute mit F-Status auf kantonaler und nationaler Ebene?
- Welche Unterschiede existieren zwischen F- und S-Status?
- Welche Auswirkungen hat der Ausweis F auf Menschen, die diesen Ausweis über lange Zeit hinweg besitzen?
10.1.8. Arbeitsgruppe 4 „Good Practices und/oder Bad Practices der Kantone bei der Unterstützung von Geflüchteten“ Wie können Flüchtlingsparlamentarier*innen auf die Unterschiede zwischen den Kantonen und anderen Behörden hinweisen?
- Was sind Beispiele für Good Practice und Bad Practice von verschiedenen Kantonen?
- Wie heissen die Anerkennungen der Kantone oder anderen Behörden und Organisationen und wie werden sie ausgesucht?
- Was empfiehlt ihr den Kantonen oder anderen Behörden und Organisationen, die ein Bad-Practice-Beispiel haben?
10.2. Fotos posten
10.2.1. Arbeitsgruppe «Öffentlichkeitsarbeit» macht Fotos an der Flüchtlingssession

11. Arbeitsgruppe 3: Kantonale Flüchtlingsparlament
11.1. «Das Flüchtlingsparlament wählt den Aargau als Pilotkanton aus, um dort ein kantonales Flüchtlingsparlament durchzuführen. Das Flüchtlingsparlament Aargau soll gut beobachtet und ausgewertet werden, damit wir nachher abschätzen können, ob auch in anderen Kantonen kantonale Flüchtlingsparlamente vorangetrieben werden sollen und damit wir besser wissen, wie viel Geld und Zeit für ein gut funktionierendes kantonales Flüchtlingsparlament aufgewendet werden muss.»
Begründung
Viele Gesetze, die Geflüchtete sehr direkt betreffen, sind nicht national, sondern kantonal geregelt. Das betrifft viele der Vorschläge, die letztes Jahr von der ersten Flüchtlingssession verabschiedet wurden – wahrscheinlich gilt es auch für viele der diesjährigen Vorstösse. Zwei Beispiele:
Es ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, bis zu welchem Sprachniveau Sprachkurse für Geflüchtete bezahlt werden und wie sie bei der Arbeitsintegration unterstützt werden. Das führt zu grossen Ungleichheiten.
Nach wie vielen Jahren und unter welchen Bedingungen Menschen mit F-Bewilligung einen Antrag für eine B-Bewilligung stellen können, ist ebenfalls von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In einigen Kantonen ist das fast unmöglich, in anderen ist es einfacher.
Es ist deshalb wichtig, dass das Flüchtlingsparlament auch auf der kantonalen Ebene Sachen bewegen und verändern kann. Ein möglicher Weg dafür sind kantonale Flüchtlingsparlamente. Allerdings braucht ein kantonales Flüchtlingsparlament viele geflüchtete Menschen und Verbündete aus Partnerorganisationen, viel Zeit und Arbeit – es ist deshalb nicht möglich, einfach sofort in allen Kantonen Flüchtlingsparlamente aufzubauen. Ein kantonales Flüchtlingsparlament in einem Kanton zu machen und zu schauen, was damit möglich ist, wie viel wir erreichen können und mit wie viel Arbeit wir rechnen müssen, ist ein guter Weg, mehr darüber herauszufinden, ob das eine wirksame und gute Strategie ist.
Eine Vertretung des Flüchtlingsparlamentes in jedem Kanton kann zunächst eine Vorstudie zu den Problemen im Kanton anfertigen. Zunächst muss daran gearbeitet werden, wie die Geflüchteten im Kanton erreicht werden können. Anschliessend können die Schwierigkeiten und Probleme aller Beteiligten mündlich oder schriftlich abgefragt und die Probleme ermittelt werden. Dazu kann beispielsweise eine Umfrage organisiert werden oder ein Social-Media-Konto kann eröffnet und aktiv geteilt werden.
Der Kanton Aargau bietet sich an als Pilotkanton, weil das dort vom Projekt «Unsere Stimmen» bereits vorgeschlagen und Gespräche mit Partnerorganisationen bereits geführt worden sind. Ein kantonales Flüchtlingsparlament im Kanton Aargau ist auch bereits teilweise finanziert.
11.2. «Es braucht in jedem Kanton mindestens eine Ombuds- oder sonstige Beschwerdestelle, an die sich Geflüchtete wenden können. (Eine Ombudsstelle ist eine Stelle, an die man sich wenden kann, wenn man nicht zufrieden ist, wie man von den Behörden behandelt wurde.) Jedes kantonale Flüchtlingsparlament soll sich aktiv dafür einsetzen, dass es mindestens eine solche Stelle im eigenen Kanton gibt.»
Begründung
Immer wieder werden wir konfrontiert mit Fällen von “Kantons-Glück” oder “Kantons-Pech” oder von “Gemeinde-Glück” und “Gemeinde-Pech”. Das ist unfair, weil Geflüchtete in der Regel nicht selber wählen können, in welchem Kanton oder in welcher Gemeinde sie wohnen dürfen. Dazu kommen auch Fälle von “Betreuer*innen-Glück” oder “Betreuer*innen-Pech”: es gibt grosszügigere und weniger grosszügige Sozialarbeiter*innen. Manchmal kommt es sogar vor, dass Geflüchtete Leistungen nicht erhalten, auf die sie eigentlich Anspruch hätten, manchmal weil die Gesetze kompliziert sind und die Betreuer*innen sie nicht genau kennen, manchmal vermutet man aber auch bösen Willen.
Das Schicksal und die Zukunft von Geflüchteten sollten nicht der Initiative und Gnade der Sozialberater*innen in jeder Gemeinde überlassen werden. Sollte es eine einzige Praxis innerhalb des Kantons geben? Sonst kommt es zu Unruhe unter den Geflüchteten und der Integrationsprozess funktioniert nicht gut. Aber wird die kantonale Praxis so gut sein, wie in den besten Gemeinden?
In diesen Fällen brauchen Geflüchtete einen Ort, an den sie sich wenden können, wenn sie denken, dass ihre Rechte nicht eingehalten werden; einen Ort, der fair überprüft, ob sich die Betreuung an die geltenden Regeln gehalten hat und die ihre Arbeit kontrolliert. Solche Stellen gibt es bis jetzt aber erst in ganz wenigen Städten und Kantonen.
Wo immer das Flüchtlingsparlament kantonal aktiv ist und wo es keine Beschwerdestelle gibt, soll deshalb eine faire Beschwerdestelle gefordert werden.
11.3. «Es wird nicht möglich sein, schnell und parallel in allen Kantonen eine kantonale Strategie des Flüchtlingsparlaments aufzubauen. Deshalb soll die Flüchtlingssession mit Vorstössen Minimalstandards auf nationaler Ebene fordern, zu Themen die auf kantonaler Ebene geregelt sind und in denen es in den Kantonen Spielraum bei der Umsetzung gibt. So können die Kantone nicht unter eine bestimmte Grenze gehen.»
Begründung
Kantonale Unterschiede in der Umsetzung der Massnahmen, die Geflüchtete betreffen, sind willkürlich und oft unfair. Deshalb kann es ein nützliches Vorgehen sein, auf der nationalen Ebene Minimalstandards zu fordern, die dann für alle Kantone in der Umsetzung gelten. Dort, wo die Kantone Geld vom Bund erhalten, um die Geflüchteten zu betreuen und zu integrieren, nachdem sie eine positive Entscheidung erhalten haben, können solche Minimalstandards an die Vergabe der Gelder geknüpft werden.
Z.B. könnte man als Minimalstandard fordern, dass Sprachkurse für alle Geflüchteten bis mindestens B1 bezahlt werden sollen.

12. Arbeitsgruppe 4: Good and Bad Practices
12.1. Konzept für Flüchtlingsparlament-“Bedanken-Preis” und Flüchtlingsparlament-“Verbesserungsvorschlag”
Alle werden eingeladen, Vorschläge einzureichen, wenn Kantone, Gemeinden oder andere Behörden sowie andere Organisationen oder Firmen zu einem bestimmten Thema besonders gut mit Geflüchteten umgehen; andererseits werden "Verbesserungsvorschläge" vergeben, wenn der Umgang zu einem bestimmten Thema besonders bedenklich ist. Diese werden gesammelt, von einer Jury von Fachpersonen und Mitgliedern des Flüchtlingsparlaments kontrolliert und dann im Herbst 2022 mit Urkunden anerkannt.
Nominierungen für den Flüchtlingsparlament-“Bedanken-Preis” und Flüchtlingsparlament-“Verbesserungsvorschlag” gesucht
Hintergrund
In der Schweiz wird die Asyl- und Flüchtlingspolitik vom Bund vorgegeben, aber oft von den Kantonen umgesetzt. Wie genau die nationalen Vorgaben umgesetzt werden, ist aber nicht im Detail festgelegt – bei vielen Themen gibt es gewisse Spielräume bei der Ausgestaltung. Das führt dazu, dass die nationalen Gesetze in gewissen Kantonen strenger umgesetzt werden, in anderen eher grosszügiger.
Oft sagen die strengen Kantone, dass sie das nicht anders umsetzen können, weil der Bund die Gesetze macht. Sie tun so, als ob es die Spielräume nicht gäbe. Eine politische Strategie kann es deshalb sein, den strengen Kantonen zu sagen: „Schaut mal, im Kanton XY wird das Gesetz weniger streng umgesetzt, also könntet ihr das auch grosszügiger handhaben.“
Idee:
Das Flüchtlingsparlament sammelt Vorschläge für Preise und dann die besten auswählen. Gute Umsetzungen sowie schlechte Umsetzungen werden ab Mai 2022 gesammelt und ausgewertet, im September von einer Jury ausgewählt und im Oktober/November veröffentlicht werden.
Beispiel:
Ein Kanton erlaubt abgewiesene Personen, privat zu wohnen und Tagesgeld zu erhalten: „Bedanken“-Preis für eine gute Umsetzung. Aber gleichzeitig ist die Sozialhilfe für Menschen mit F-Status tiefer als in anderen Kantonen: „Verbesserungsvorschlag“ wegen schlechter Umsetzung.
Es werden hauptsächlich Kantone, aber auch Gemeinden, Organisationen oder Individuen ausgezeichnet werden. Auch der Bund oder Firmen können einen Preis gewinnen.
Wir könnten schon den ersten Preis vergeben: „Bedanken“-Preis für Schutzstatus S, gratis SIM-Karte und GA (3 Monate) für ukrainische Geflüchtete an SEM und Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Und ein „Verbesserungsvorschlag“-Preis, weil sie das noch nicht für syrische, afghanische und andere Kriegsgeflüchtete anbieten. Es wäre auch möglich, SBB und Sunrise dafür solche Preise zu geben, weil sie gratis SIM-Karte und GA für ukrainische, aber nicht andere Geflüchtete geben.
Zeitplan: Annahme des Projekts und Ausschreibung: 8. Mai 2022, Flüchtlingssession: Das Flüchtlingsparlament adoptiert diese Idee und die Ausschreibung für Vorschläge werden an Organisationen, Forschende, Fachpersonen und sonst an die Öffentlichkeit verschickt und in die (sozialen) Medien gebracht.
Sammlung von Vorschlägen (Nominationen):
Alle können Vorschläge bis zu einem bestimmten Datum einreichen. Vorschlag: 15. August 2022 (3 Monate).
Jury und online Abstimmung: Die Eingaben werden von einer Jury beurteilt und es kann evtl. auch online darüber abgestimmt. Die Abstimmung und die Beurteilung dauern bis kurz vor dem Flüchtlingsparlament-Weiterbildungstag z. B. im Oktober oder November 2022.
Ankündigung der Preisverleihung:
Am Flüchtlingsparlament-Weiterbildungstag oder sonst im Oktober/November werden die Preise (positive und negative) öffentlich bekannt gemacht werden. Die Preisgewinner*innen werden eingeladen, um diesen entgegenzunehmen.
Evaluation:
Es wird entschieden, ob das wieder in der Zukunft, vielleicht mit Anpassungen, durchgeführt wird.
12.2. Die Steuergruppe vom Flüchtlingsparlament und diese Arbeitsgruppe haben schon den ersten Preis und den ersten Verbesserungsvorschlag für Schutzstatus S an SEM und die zuständige Bundesrätin Karin Keller-Sutter erteilt.
12.3. Die Arbeitsgruppe bittet alle, Nominationen für den Bedanken-Preis und für den Verbesserungsvorschlag einzureichen.
Das Formular wird allen verschickt.
Stellungnahme des Flüchtlingsparlaments Schweiz:
Für den Schutzstatus S für ukrainische Geflüchtete - und für alle schutzbedürftigen Geflüchteten unabhängig von ihrer Herkunft; gegen die diskriminierende Schweizer Asylpolitik.
Wir als Mitglieder des Flüchtlingsparlaments Schweiz sind engagiert und bestrebt, in der Politik zu Wort zu kommen und konstruktiv und öffentlichkeitswirksam unsere Stimme in die Diskussion einzubringen. Denn viel zu oft wird über uns Geflüchtete gesprochen - aber nicht mit uns. Wir möchten die Inklusion fördern. Denn allen Betroffenen von Krieg und Gewalt soll auch zugehört werden.
Das Flüchtlingsparlament verurteilt den Krieg in der Ukraine auf das Schärfste. Dieser Krieg löst auch bei uns Sorgen und Ängste aus. Wir können uns aus eigener Erfahrung vorstellen, was passiert, wenn Krieg herrscht, wie das Gefühl der Hilflosigkeit ist und was es bedeutet, die Heimat zu verlassen. Wir wissen genau, dass die geflüchteten Menschen aus der Ukraine seelische und körperliche Wunden aufgrund ihrer Kriegserlebnisse erleiden.
Unsere Erlebnisse und unser Wissen vom Krieg machen uns doppelt traurig - und deswegen fühlen wir uns verpflichtet, heute für die Ukrainer*innen und gegen den Krieg da zu sein. Wir begrüssen den Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine. Wir begrüssen, dass die Schweiz den Schutzbedürftigen persönliche, familiäre, berufliche und soziale Möglichkeiten und Perspektiven bietet: Familiennachzug, sofortige Arbeitsbewilligung und Integrationsmassnahmen, Reisefreiheit, Unterstützung auch durch Betriebe wie SBB und Sunrise. Unsere Gedanken sind bei den Bürgerinnen und Bürgern der Ukraine und wir haben tiefes Mitgefühl mit Ihnen.
Wir bedauern jedoch ausdrücklich, dass die Geflüchteten aus anderen Kriegsgebieten nicht die gleichen Möglichkeiten genossen haben. Wir verstehen nicht, wieso die Schweiz nicht alle Schutzbedürftigen und Kriegsgeschädigten gleich behandeln kann. Fadenscheinige Rechtfertigungen dafür lehnen wir ab: Es sind nicht nur die ukrainischen Geflüchteten, die vorübergehend Hilfe suchen, gerne in Sicherheit in ihr Heimatland zurückkehren und beim Wiederaufbau mitwirken möchten, sobald das möglich wird. Niemand weiss, wie lange das in der Ukraine oder anderen Ländern dauern wird. Die ungleiche Behandlung, die wir beobachten, macht uns ratlos, traurig und wirft Fragen auf: Wenn es nicht Diskriminierung oder Rassismus ist, wie nennt man das? Wir lehnen diese unterschiedliche Behandlung ab!
Nochmals möchten wir unterstreichen, wie wichtig und richtig wir es finden, den Geflüchteten aus der Ukraine entgegenzukommen und ihnen den S-Status zu gewährleisten. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, die Ukrainer*innen zu unterstützen, denen leider widerfuhr, was vielen von uns auch passierte.
Das Flüchtlingsparlament hofft, dass der Krieg in der Ukraine sobald wie möglich friedlich gelöst und ein Wiederaufbau in Sicherheit lanciert wird. Es ruft die Schweiz nachdrücklich dazu auf, die Gleichbehandlung von allen Flüchtlingen sicherzustellen.
Flüchtlingsparlament Schweiz
c/o NCBI Schweiz
www.ncbi.ch/unsere-stimmen
044 721 10 50
Hier findet man den Link zur Stellungnahme von Flüchtlingsparlament zum Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine: Stellungnahme

13. Arbeitsgruppe 5: Französischsprachige Arbeitsgruppe zu NoFrontex
13.1 «Das Flüchtlingsparlament / die NoFrontex-Gruppe soll sich weiterhin für Sensibilisierungsarbeit mit der Schweizer Stimmbevölkerung und in Abstimmungsfragen, die sie direkt oder indirekt betreffen beteiligen, um ihre Stimme und Anliegen sichtbar zu machen»
13.2 «Flüchtlingsparlament fordert eine Teilnahme und Gehör in politischen Diskussionen in der Schweizer Gesellschaft, unabhängig von unserer Stimmberechtigung, da Geflüchtete Teil der Gesellschaft in der Schweiz sind und wir von der europäischen und Schweizer Migrations- und Flüchtlingspolitik sowie von anderen politischen und amtlichen Massnahmen betroffen sind. Es soll mit uns und nicht nur über uns gesprochen werden»
Begründung
Geflüchtete sind Teil der Schweizer Gesellschaft und müssen als Bevölkerungsgruppe ein Gehör, Teilnahme und eine Stimme haben. Die Politik und Gesetze sollen nicht unabhängig von unseren Perspektiven und Bedürfnissen die Art der Teilhabe in der Gesellschaft definieren. In Bezug auf Frontex sollen Geflüchtete gehört werden, denn die Migrationspolitik Europas setzt das Leben von Menschen auf der Flucht in Gefahr. Wir sind Betroffene und müssen gehört werden und werden deshalb aktiv.
Ziel der Gruppe war es Sensibilisierungsarbeit im Rahmen der Kampagne NoFrontex des Flüchtlingsparlaments zu machen. Dafür wurden verschiedene Materialien von der Gruppe hergestellt (persönliche Statements, Erfahrungsbericht in Videoformat, Poster).
Wie wurde das Material verteilt. Wie gelangte es an die Öffentlichkeit?
- Es wurde eine Zusammenarbeit mit dem NoFrontex-Komitee in Lausanne erstellt und eine Teilnehmerin hat an einer der Sitzungen teilgenommen. Am 1. Mai im Rahmen des Protestes des Tages der Arbeit in Lausanne verteilten Flüchtlingsparlamentarier*innen der französischen Gruppe an einem Stand mit der No Frontex-Kommission in Lausanne ihre selbst entwickelten Flyers und sensibilisierten die Leute.
- Die Flyer mit den persönlichen Statements und die Poster wurden ausgedruckt und an die Teilnehmenden per Post verschickt zur Weiterverteilung in verschiedenen Institutionen, am Arbeitsort, etc.
- Das Video, die persönlichen Statements sowie das Poster werden auf Social Media (FB, Instagram des Flüchtlingsparlaments) gepostet und selbst über die Gruppe oder über andere Schlüsselpersonen und Gruppen wie beispielsweise die NoFrontex-Gruppe Lausanne oder das private Netzwerk verteilt.

Timeline

02.03.23

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