Flugsteuer

Autor
Livia Luginbühl
Status
Eingereicht
Kanal / Trägerschaft

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Beschreibung des Anliegens

Um die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG's) der United Nations Organisation (UNO) bis 2030 zu erreichen, muss noch einiges geschehen.
Mit meinem Vorschlag, der Einführung einer Flugsteuer, beziehe ich mich insbesondere auf das Ziel 7 (Bezahlbare und saubere Energie), Ziel 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden) und Ziel 13 (Massnahmen zum Klimaschutz) der nachhaltigen Entwicklung.

Die Umweltauswirkungen, welche durch die Flugfahrt(*) verursacht werden (**), sollen im Ticketpreis aufgeführt und von den Flugpassagier:innen in Form einer Flugsteuer bezahlt werden.
Momentan ist das Fliegen im Vergleich zum Zugfahren häufig preisgünstiger und schneller. Diese Lenkungsabgabe setzt einen Anreiz, insbesondere bei Kurzstreckenflüge, den Zug dem Flugzeug vorzuziehen. Zudem soll durch das einzelne Aufführen der Flugsteuer auf dem Ticketpreis, eine Sensibilisierung für die Thematik bei den Flugpassagier:innen stattfinden.

Eine Flugticketabgabe war bereits im Juni 2021 mit dem CO2-Gesetz ein Thema, sowohl im Parlament als auch im Volk. Es gilt erneut zu prüfen, wie hoch diese Flugsteuer ist (damals lag der Betrag pro Person zwischen CHF 30 und CHF 120 pro Flug).(***)
Die Flugsteuer finanziert Projekte, welche die durch den Flug ausgestossenen Treibhausgasemissionen kompensiert.

Überlegungen zu Problematiken:
Da in den umliegenden Ländern keine Steuer auf Flügen besteht, wird der Anreiz verstärkt, für teurere Langstreckenflüge aus dem Ausland zu fliegen, anstatt aus der Schweiz, was zu einer Verlagerung führen könnte.
Dies ist nicht mein Bestreben. Eine Möglichkeit dies zu berücksichtigen ist, dass die Forderung so formuliert wird, dass auf Langstreckenflüge in Absprache mit der Europäischen Union (EU) eine Flugsteuer erhoben wird (Im Sinne von: Sobald in der EU eine Flugsteuer eingeführt wird, ist diese auch für die Schweiz einzuhalten).
Der maximale Betrag von CHF 120 (maximal Betrag der Flugticketabgabe aus dem CO2-Gesetz von 2021) rechtfertigt möglicherweise für den/die Flugpassagier:in den Aufwand aus dem Ausland zu Fliegen jedoch nicht.

*Ich beziehe mich auf die Flugfahrt, welche mit fossilen Energieträgern betrieben wird.
**In der Schweiz betrug der Anteil des nationalen und internationalen Luftverkehrs im Jahr 2019 ca. 13,5 Prozent an den erfassten Gesamtemissionen von CO2 und rund 11 Prozent an allen Treibhausgasen (CO2-Äquivalente) gemäss Treibhausgasinventar.
Quelle: BAFU (Faktenblatt_Klimawirkung_Flugverkehr_2020)
***Kapitel «Abgabe Allgemeine Luftfahrt» ausgenommen.

Timeline

11.03.24

Anliegen eingereicht.