Gemeinsame Elternzeit

Autor
Emrecan
Status
Eingereicht
Kanal / Trägerschaft

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Gast Fr., 23.02.2024 - 23:54

Super Idee!

Melanie Racine Di., 27.02.2024 - 20:35

Bin ich absolut dafür! Danke für die Eingabe

Gast Mo., 11.03.2024 - 12:29

Klingt Super

Gast Mo., 11.03.2024 - 12:31

Spannender Vorschlag!

Elias Leupin Di., 12.03.2024 - 09:05

Super Anliegen, Gratulation an den Autor! Viel Glück!

Beschreibung des Anliegens

Unser heutiges Modell des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs ist überaltert. Müttern in jungem Alter wird einerseits einen Nachteil auf dem Arbeitsmarkt verschafft, andererseits kann der andere Elternteil nicht einfach die "Rollen" tauschen bei gleichzeitigem EO-Bezug. Dies hindert eine moderne Familienstruktur und die normative Regelung hält an alten Werten fest, die sich immer mehr aufweichen.
Die Lösung liegt eigentlich bereits auf der Hand: eine gemeinsame Elternzeit. Diese vereint den Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub zu einem grossen Urlaubs-Paket, von beiden berechtigten Eltern frei genutzt werden kann. Andere europäische Staaten zeigen bereits seit Jahren vor, dass das Modell funktioniert. Zudem ist es die liberalste Lösung, die ein soziales Problem zu bekämpfen vermag, indem jungen Familien die Eigenverantwortung für die Planung ihrer Zukunft gegeben wird. Dieses Modell bringt für jede politische Ausrichtung etwas mit. Konkret wären das beispielsweise die Förderung der Gleichstellung, Eigenverantwortung der Familie, Bekämpfung des Fachkräftemangels in einigen Branchen durch Teilzeiterwerbstätigkeit (z.B. in der Gesundheitsbranche sind mehrheitlich Frauen tätig), weniger lange Abwesenheit für einzelne Beschäftige in KMU's, Kindeswohl, etc. Zur Debatte würde wahrscheinlich hauptsächlich eine Erweiterung, Minderung oder das Gleichheiten der Wochenzahl anregen.
In diesem Modell zu beachten ist eine "Mutterschafts-Zeit", welche nur die Mutter unmittelbar folgend auf die Geburt beziehen kann/muss. Diese solle sich nach der Erholungszeit richten, die aus medizinischer Sicht für notwendig empfunden wird. Die heutige Legaldefinition der "Mutterschaft" kann beibehalten und mit dieser Erholungszeit erweitert werden. Hingegen sind insbesondere in den Bestimmungen zum Arbeitsrecht (OR) und zur Entschädigung (EOG) eine weitgehende Anpassung zwingend.
Nebst der Mutterschafts-Zeit könnte eine ähnliche Regelung zum anderen Elternteil in Betracht gezogen werden, damit sich dieses nicht "davonschleichen" kann. Eine solche Zeitquote soll allerdings kurzgehalten werden, damit die Eigenverantwortung nicht durch einen Zwang abgedrängt wird.

Timeline

21.02.24

Anliegen eingereicht.