Die Grenzwerte dürfen für die Einführung der 5G Technologie nicht gelockert werden. Die bestehenden Grenzwerte dürfen auch nicht kurzzeitig überschritten werden. Bevor die Technologie eingeführt wird, soll der Bund längerfristige biologische und medizinische Studien durchführen, welche deren Unschädlichkeit gegenüber Mensch und Tier bestätigen. Der Bund soll die Bevölkerung darüber informieren, wo Versuche zu 5G durchgeführt werden.
Die gesundheitlichen Auswirkungen der neu eingeführten hochfrequenten Strahlung durch die 5G Technologie sind noch nicht untersucht worden. Die kurzwellige Strahlung wird über die Haut aufgenommen und könnte Krebs verursachen.
Timeline
30.04.19
Anliegen eingereicht.
Neuen Kommentar hinzufügen